Rechtstracker.at

Art. 15

Fassungen
ab 01.11.1987 — BGBl. Nr. 454/1987 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 15 heute01.11.1987 BGBl. Nr. 454/1987 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Kerntechnische Anlagen - Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses (Ungarn)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 454 aus 1987,

Typ

Vertrag – Ungarn

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 15

Inkrafttretensdatum

01.11.1987BGBl. Nr. 454/1987

Außerkrafttretensdatum

Index

59/07 Kernenergie

Text

Artikel 15

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Zuletzt aktualisiert am

27.10.2015

Gesetzesnummer

10006855

Dokumentnummer

NOR12075159

Alte Dokumentnummer

N5198717864J