Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
ab 01.10.1987 — BGBl. Nr. 468/1987 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute01.10.1987 BGBl. Nr. 468/1987 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und der UdSSR

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 468 aus 1987,

Typ

Vertrag – UdSSR

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.10.1987BGBl. Nr. 468/1987

Außerkrafttretensdatum

Index

59/12 Fremdenverkehr

Text

Artikel 1

Die Vertragsparteien werden der Entwicklung und der Erweiterung ihrer gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs einschließlich dessen finanziellen Aspekten besondere Aufmerksamkeit widmen und sich um deren Förderung bemühen. Zu diesem Zwecke werden sie die Zusammenarbeit zwischen den offiziellen Fremdenverkehrsinstitutionen sowie Organisationen und Unternehmen des Fremdenverkehrs der Vertragsparteien fördern.

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2016

Gesetzesnummer

10006861

Dokumentnummer

NOR12075161

Alte Dokumentnummer

N5198717874J