Rechtstracker.at

§ 8

Fassungen
10.05.1995 bis 30.09.1999 — BGBl. Nr. 317/1995
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 810.05.199530.09.1999 § → § BGBl. Nr. 317/1995 · aufgehoben
§ 805.10.199009.05.1995 § → § BGBl. Nr. 620/1990
§ 801.07.198704.10.1990 BGBl. Nr. 251/1987 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Ausbildungsversuch zur Erlernung bestimmter Lehrberufe in verkürzter Lehrzeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 251 aus 1987, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 317 aus 1995,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8

Inkrafttretensdatum

10.05.1995BGBl. Nr. 317/1995

Außerkrafttretensdatum

30.09.1999

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Paragraph 8,

  1. Absatz eins,Die Lehrlingsstelle hat den Ausbildungsversuch zu überwachen und insbesondere auch Erhebungen über die Erreichung des Lehrziels auf Grund der komprimierten Lehrzeit, über die Einstufung in der Berufsschule und über die für den Ausbildungsversuch erheblichen Gründe zur vorzeitigen Auflösung von Lehrverhältnissen durchzuführen.
  2. Absatz 2,Die Lehrlingsstelle hat ihre Erhebungen jährlich dem Landes-Berufsausbildungsbeirat zu übermitteln. Dieser hat hiezu eine gutächtliche Äußerung, bei der er auf regionale Bedürfnisse Bedacht nehmen kann, und allfällige Vorschläge und Anregungen abzugeben.
  3. Absatz 3,Die Lehrlingsstelle hat dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundes-Berufsausbildungsbeirat bis spätestens 15. März jeden Jahres einen nach Lehrberufen gegliederten Bericht über den Stand und die Entwicklung der Ausbildung im Rahmen dieses Ausbildungsversuchs zu erstatten. Diesem Bericht sind die Gutachten, Vorschläge und Anregungen des Landes-Berufsausbildungsbeirats anzuschließen.

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2025

Gesetzesnummer

10006895

Dokumentnummer

NOR12086620

Alte Dokumentnummer

N5199548072J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1987/251/P8/NOR12086620