Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker für Schwachstrom
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 397/1987 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 330/1999Bundesgesetzblatt Nr. 397 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 330 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 11Paragraph 11
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
§ 11.Paragraph 11,
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. September 1987 in Kraft.
(2)Absatz 2,Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker für Schwachstrom, Verordnung BGBl. Nr. 273/1974, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 355/1976 (Art. XVII) ist auf die Lehrabschlußprüfung von Personen, die im Lehrberuf Elektromechaniker für Schwachstrom gemäß den Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Elektromechaniker für Schwachstrom, Verordnung BGBl. Nr. 116/1972, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 291/1979 ausgebildet wurden, bis zum Ablauf des 31. Dezember 1990 weiter anzuwenden. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1990 außer Kraft.Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker für Schwachstrom, Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 273 aus 1974,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1976, (Artikel römisch siebzehn,) ist auf die Lehrabschlußprüfung von Personen, die im Lehrberuf Elektromechaniker für Schwachstrom gemäß den Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Elektromechaniker für Schwachstrom, Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 116 aus 1972,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 291 aus 1979, ausgebildet wurden, bis zum Ablauf des 31. Dezember 1990 weiter anzuwenden. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1990 außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2026
Dokumentnummer
NOR12075278
Alte Dokumentnummer
N51987194250