Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Betriebselektriker
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 666/1988 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 326/1999Bundesgesetzblatt Nr. 666 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 326 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Schlußbestimmungen
§ 10.Paragraph 10,
Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Betriebselektriker ist im übrigen die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 in geltender Fassung anzuwenden. Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Betriebselektriker ist im übrigen die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1974, in geltender Fassung anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2026
Dokumentnummer
NOR12075474
Alte Dokumentnummer
N5198810611F