Norm Delegierung von Befugnissen elektrischer Leitungsanlagen an den LH von Kärnten und an den LH der Steiermark× ▾ ‹›Gliederung Delegierung von Befugnissen elektrischer Leitungsanlagen an den LH von Kärnten und an den LH der Steiermark Fassungen (Gesetz) ab 01.09.1988 — BGBl. Nr. 485/1988 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.09.1988 BGBl. Nr. 485/1988 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.09.1988 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1