Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
GATT - Beitritt Marokkos
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 276/1988Bundesgesetzblatt Nr. 276 aus 1988,
Typ
Vertrag – Multilateral
Inkrafttretensdatum
12.04.1988
Index
59/03 GATT, Welthandelsorganisation
Langtitel
(Übersetzung)
PROTOKOLL ÜBER DEN BEITRITT DES KÖNIGREICHES MAROKKO ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
StF: BGBl. Nr. 276/1988 (NR: GP XVII RV 345 AB 463 S. 50. BR: AB 3440 S. 497.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 12. April 1988 beim Generaldirektor der Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens hinterlegt; das Protokoll ist für Österreich mit demselben Tag in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung des Königreiches Marokko (im folgenden als „Marokko“ bezeichnet) sind
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Ergebnisse der Verhandlungen über den Beitritt Marokkos zum Allgemeinen Abkommen
DURCH ihre Vertreter wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3,
Zollabkommen
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2015
Dokumentnummer
NOR11007041
alte Dokumentnummer
N5198810760A