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Art. 11

Fassungen
01.11.1989 bis 16.10.2019 — BGBl. Nr. 473/1989 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1101.11.198916.10.2019 BGBl. Nr. 473/1989 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 216/2018

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Polen)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 473 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 216 aus 2018,

Typ

Vertrag - Polen

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 11

Inkrafttretensdatum

01.11.1989BGBl. Nr. 473/1989

Außerkrafttretensdatum

16.10.2019aufgehoben durch BGBl. III Nr. 216/2018

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Text

Artikel 11

Inkrafttreten und Dauer

  1. Absatz eins,Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation und tritt am ersten Tage des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in welchem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht worden sind.
  2. Absatz 2,Das Abkommen bleibt zehn Jahre lang in Kraft; nach deren Ablauf wird es auf unbegrenzte Zeit verlängert, sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien das Abkommen mit einer Frist von zwölf Monaten schriftlich kündigt. Nach Ablauf von zehn Jahren kann das Abkommen jederzeit gekündigt werden, bleibt jedoch nach erfolgter Kündigung noch ein Jahr in Kraft.
  3. Absatz 3,Für Investitionen, die bis zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieses Abkommens vorgenommen worden sind, gelten die Artikel 1 bis 10 noch für weitere zehn Jahre vom Tage des Außerkrafttretens des Abkommens an. Anmerkung eins, )

GESCHEHEN zu Wien, am 24. November 1988, in zwei Urschriften, jede in deutscher und polnischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.

(_________________

Anmerkung eins, : gemäß Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 5 aus 2023, Beendigung der Rechtswirkungen mit 1.2.2023)

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2023

Gesetzesnummer

10006964

Dokumentnummer

NOR12076442

Alte Dokumentnummer

N5198912702H

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1989/473/A11/NOR12076442