Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmungen des Schalleistungspegels von Rasenmähern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 572/1989 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006Bundesgesetzblatt Nr. 572 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
§ 3. Der Kennzeichnungswert LWA ist Paragraph 3, Der Kennzeichnungswert LWA ist
von hiezu staatlich autorisierten Anstalten,
von Ziviltechnikern einschlägiger Fachrichtung,
von zur Durchführung dieser Tätigkeit berechtigten Gewerbetreibenden oder
vom Erzeuger oder bei ausländischen Erzeugern vom Gewerbetreibenden, der die Rasenmäher in den inländischen Verkehr bringt,
zu bestimmen.
Dokumentnummer
NOR12075982
Alte Dokumentnummer
N5198910146J