Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger-Meisterprüfungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 567/1989Bundesgesetzblatt Nr. 567 aus 1989,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
50/01 Gewerbeordnung
Beachte
Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994 Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994
mit Ablauf des 31. Jänner 2004 außer Kraft getreten.
Text
Fachrechnen und Fachkalkulation
§ 5. Die Prüfung im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation hat ein Beispiel der Kostenermittlung unter Einbeziehung aller für die Preisbildung wesentlichen Faktoren, einschließlich der Berechnungen für die Angebots- und Nachkalkulation zu umfassen: Paragraph 5, Die Prüfung im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation hat ein Beispiel der Kostenermittlung unter Einbeziehung aller für die Preisbildung wesentlichen Faktoren, einschließlich der Berechnungen für die Angebots- und Nachkalkulation zu umfassen:
Auswerten von Bauzeichnungen,
Erstellen von Massenberechnungen,
Erstellen von Leistungsbeschreibungen und Organisationsplänen
Erstellen von Bedarfslisten für Personal, Maschinen und Geräte,
Abrechnen von Lohn und Gehalt.
Dokumentnummer
NOR12075989
Alte Dokumentnummer
N5198910199H