Norm Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Burgenland und an den LH von Niederösterreich× ▾ ‹›Gliederung Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Burgenland und an den LH von Niederösterreich Fassungen (Gesetz) ab 13.06.1990 — BGBl. Nr. 291/1990 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute13.06.1990 BGBl. Nr. 291/1990 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 13.06.1990 Art. 1