Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 01.01.1993 — BGBl. Nr. 565/1990 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.01.1993 BGBl. Nr. 565/1990 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (Slowakei)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 565 aus 1990,

Typ

Vertrag – Slowakei

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1993BGBl. Nr. 565/1990

Außerkrafttretensdatum

Index

59/07 Kernenergie

Beachte

Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“.

Text

ANLAGE
ZUM ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN SOZIALISTISCHEN REPUBLIK ZUR REGELUNG VON FRAGEN GEMEINSAMEN INTERESSES IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUKLEAREN SICHERHEIT UND DEM STRAHLENSCHUTZ

Zu Artikel 6, Absatz 2 des Abkommens werden folgende Angaben übermittelt:

  • Strichaufzählung
    Name der Anlage
  • Strichaufzählung
    Ort und Adresse der Anlage
  • Strichaufzählung
    Betreiber
  • Strichaufzählung
    Zweck
  • Strichaufzählung
    grundlegende technische Daten der Anlage
  • Strichaufzählung
    gegenwärtiger Status
  • Strichaufzählung
    Betriebsdaten
  • Strichaufzählung
    grundlegende Beschreibung des Ortes der Anlage.

Zu den kernenergetischen Reaktoren werden darüber hinaus insbesondere folgende Angaben angeführt:

  • Strichaufzählung
    Reaktortyp
  • Strichaufzählung
    Leistung
  • Strichaufzählung
    Spaltzone (zB Geometrie, Brennstoff, Beladung, Anreicherung, Abbrand, Leistungsdichte)
  • Strichaufzählung
    Reaktorgefäß
  • Strichaufzählung
    Kühlmittel und Kühlkreisläufe (primär und sekundär) des Reaktors Dampferzeuger
  • Strichaufzählung
    zulässige Werte und Bedingungen für die Abgaben radioaktiver Stoffe in die Umwelt, zulässige Werte und Bedingungen für die Lagerung radioaktiver Abfälle und Bedingungen für die Manipulation mit abgebranntem Kernbrennstoff
  • Strichaufzählung
    Systeme zur Gewährleistung der nuklearen Sicherheit mit Ausnahme der Systeme des physischen Schutzes.

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2015

Gesetzesnummer

10007102

Dokumentnummer

NOR12077273

Alte Dokumentnummer

N5199014388A