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Abkommen zwischen der Österreich und der UdSSR über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Fassungen (Gesetz)
ab 01.09.1991 — BGBl. Nr. 387/1991 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.09.1991 BGBl. Nr. 387/1991 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen zwischen der Österreich und der UdSSR über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 387 aus 1991,

Typ

Vertrag – UdSSR

Inkrafttretensdatum

01.09.1991

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIKEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN GEGENSEITIGEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN

StF: BGBl. Nr. 387/1991 (NR: GP XVII RV 1208 VV S. 140. BR: AB 3858 S. 529.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Notenwechsel wird genehmigt:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. Juni 1991 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10, Absatz eins, mit 1. September 1991 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIKEN,

im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

IN DEM BESTREBEN, günstige Voraussetzungen für Investitionen von Investoren einer Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen,

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG, daß die Förderung und der gegenseitige Schutz dieser Investitionen die Entwicklung der für beide Seiten vorteilhaften Zusammenarbeit auf den Gebieten von Handel und Wirtschaft sowie Wissenschaft und Technik fördern wird,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Beachte

Für die nachstehenden Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt:

Russische Föderation Bundesgesetzblatt Nr. 257 aus 1994,)

Ukraine Bundesgesetzblatt Nr. 291 aus 1996,)

Tadschikistan Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 4 aus 1998,)

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2015

Gesetzesnummer

10007124

Dokumentnummer

NOR11007238

alte Dokumentnummer

N5199110869X