Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Störfallverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 593/1991Bundesgesetzblatt Nr. 593 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
50/01 Gewerbeordnung
Beachte
Mit dem ersatzlosen Wegfall der gesetzlichen Grundlage für die
Erlassung der Verordnung außer Kraft getreten.
Text
Maßnahmenplan
§ 9. Der dem Genehmigungsansuchen gemäß § 353 GewO 1973 anzuschließende, auf die Sicherheitsanalyse gestützte Plan für betriebsspezifische Maßnahmen zur Störfallvermeidung und zur Begrenzung oder Beseitigung der Auswirkungen von Störfällen (Maßnahmenplan) für gefahrengeneigte Anlagen hat Angaben darüber zu enthalten, wie die nach den §§ 4 bis 6 gestellten Anforderungen und Verpflichtungen erfüllt werden. Paragraph 9, Der dem Genehmigungsansuchen gemäß Paragraph 353, GewO 1973 anzuschließende, auf die Sicherheitsanalyse gestützte Plan für betriebsspezifische Maßnahmen zur Störfallvermeidung und zur Begrenzung oder Beseitigung der Auswirkungen von Störfällen (Maßnahmenplan) für gefahrengeneigte Anlagen hat Angaben darüber zu enthalten, wie die nach den Paragraphen 4 bis 6 gestellten Anforderungen und Verpflichtungen erfüllt werden.
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2009
Dokumentnummer
NOR12077475
Alte Dokumentnummer
N5199112251A