Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 09.03.1994 — BGBl. Nr. 387/1991 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute09.03.1994 BGBl. Nr. 387/1991 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und der UdSSR über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (Russische F)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 387 aus 1991,

Typ

Vertrag – Russische Föderation

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

09.03.1994BGBl. Nr. 387/1991

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Beachte

Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.

Text

DER BUNDESMINISTER FÜR

WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN

Moskau, am 8. Februar 1990

Sehr geehrter Herr Minister!

Anläßlich der am heutigen Tage erfolgten Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen beehre ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:

Die Bestimmungen dieses Abkommens können nicht dahingehend ausgelegt werden, daß sie eine der Vertragsparteien verpflichten, den Investoren der anderen Vertragspartei oder deren Investitionen Präferenzen oder Vorteile einzuräumen, die die erste Vertragspartei Investoren eines dritten Staates oder deren Investitionen auf der Grundlage der in einem Investitionsschutzabkommen vorgesehenen Inländergleichbehandlung gewährt oder in Zukunft gewähren wird.

Ich beehre mich Sie zu bitten, Ihr Einverständnis hiezu zu geben und die angeführten Bestimmungen gleichzeitig als integrierenden Bestandteil dieses Abkommens betrachten zu wollen.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Minister, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Dr. Wolfgang Schüssel

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

Herrn

W.S. Pawlow

Finanzminister der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

Moskau

(Übersetzung)

DER FINANZMINISTER DER UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIKEN

Moskau, am 8. Februar 1990

Sehr geehrter Herr Minister!

Ich habe die Ehre, den Empfang Ihres Schreibens vom 8. Februar 1990 folgenden Inhalts zu bestätigen:

Anmerkung, es folgt der Wortlaut des Schreibens)

Hiemit habe ich die Ehre, Ihnen mein Einverständnis zu den in Ihrem Brief angeführten Bestimmungen zu geben und auch dahingehend, daß diese Bestimmungen als integrierender Bestandteil des Abkommens zu betrachten sind.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Minister, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

W. S. Pawlow

Finanzminister der UdSSR

Herrn

Dr. Wolfgang Schüssel

Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten

Wien

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2015

Gesetzesnummer

10007149

Dokumentnummer

NOR12077592

Alte Dokumentnummer

N5199114936A