Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 240/1991 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 45/2023Bundesgesetzblatt Nr. 240 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 45 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 28Paragraph 28
Index
50/01 Gewerbeordnung; 50/03 Personen- und Güterbeförderung; 60/02 Arbeitnehmerschutz; 82/04 Apotheken, Arzneimittel; 92 Luft- und Weltraumfahrt; 93/01 Eisenbahn
Text
§ 28.Paragraph 28,
(1)Absatz eins,Ist eine Entlüftung nach § 27 Abs. 1 nicht möglich oder nicht zulässig, so müssen die beim Füllen des Lagerbehälters ausströmenden Dampf-Luft-Gemische über eine Schlauch- oder Rohrleitung („Gaspendelleitung“) in den Behälter, aus dem die brennbare Flüssigkeit entnommen wird, geleitet werden („Gaspendelverfahren“). Kann bei der Abfüllung von besonders gefährlichen brennbaren Flüssigkeiten das Gaspendelverfahren nicht angewendet werden, so hat die Behörde im Einzelfall die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. wie Absorber, Wäscher u. dgl., vorzuschreiben.Ist eine Entlüftung nach Paragraph 27, Absatz eins, nicht möglich oder nicht zulässig, so müssen die beim Füllen des Lagerbehälters ausströmenden Dampf-Luft-Gemische über eine Schlauch- oder Rohrleitung („Gaspendelleitung“) in den Behälter, aus dem die brennbare Flüssigkeit entnommen wird, geleitet werden („Gaspendelverfahren“). Kann bei der Abfüllung von besonders gefährlichen brennbaren Flüssigkeiten das Gaspendelverfahren nicht angewendet werden, so hat die Behörde im Einzelfall die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. wie Absorber, Wäscher u. dgl., vorzuschreiben.
(2)Absatz 2,Ist ein Lagerbehälter unter Anwendung des Gaspendelverfahrens zu füllen, so muß der Lagerbehälter, bei unterteilten Lagerbehältern jede Kammer, für den festen Anschluß einer Gaspendelleitung ausgerüstet sein. Die Kennzeichnung der Gaspendelleitungen muß ersichtlich machen, zu welchen Lagerbehältern bzw. zu welchen Kammern des Lagerbehälters diese Leitungen gehören. Aus einem Hinweis neben der Anschlußstelle der Fülleitung muß ersichtlich sein, daß ein Füllen des Lagerbehälters ohne Verwendung der Gaspendelleitung verboten ist.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 450/1994
Schlagworte
Schlauchleitung
Zuletzt aktualisiert am
15.02.2023
Dokumentnummer
NOR12084703
Alte Dokumentnummer
N5199450800J