Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
GATT - Beihilfendisziplin auf dem Stahlsektor
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 36/1992 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008Bundesgesetzblatt Nr. 36 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,
Inkrafttretensdatum
01.01.2008
Index
59/03 GATT, Welthandelsorganisation
Langtitel
(Übersetzung)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER EINE BEIHILFENDISZIPLIN AUF DEM STAHLSEKTOR
StF: BGBl. Nr. 36/1992 (NR: GP XVIII RV 123 AB 229 S. 37. BR: AB 4115 S. 544.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen A und B sowie Note namens der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika wird genehmigt.
Ratifikationstext
Ein gleichlautendes Schreiben, mit dem die Zustimmung der österreichischen Seite bestätigt wird, wurde am 24. September 1991 von Ministerialrat Mag. Josef Mayer an den Deputy United States Trade Representative, Mr. S. Linn Williams, gerichtet.
Die Mitteilungen gemäß Art. 6 Abs. 1 des Abkommens wurden am 4. Oktober bzw. 5. November 1991 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 6 Abs. 1 mit 5. November 1991 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 6, Absatz eins, des Abkommens wurden am 4. Oktober bzw. 5. November 1991 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 6, Absatz eins, mit 5. November 1991 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
KONSENS
In den Verhandlungen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (im folgenden die „USA“ genannt) einerseits und der Regierung der Republik Österreich (im folgenden „Österreich“ genannt) andererseits über den Handel mit Stahlerzeugnissen sind die beiden Parteien wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2015
Dokumentnummer
NOR30006907