Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Öffnungszeitengesetz 1991
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 50/1992 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/2003Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Inkrafttretensdatum
11.01.1997
Außerkrafttretensdatum
31.07.2003aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/2003
Index
50/02 Sonstiges Gewerberecht
Text
Sonderregelung für Verkaufsstellen bestimmter Art
§ 5. Abweichend von den Regelungen gemäß den §§ 2 und 3 dürfen offengehalten werden Paragraph 5, Abweichend von den Regelungen gemäß den Paragraphen 2 und 3 dürfen offengehalten werden
Verkaufsstellen in Bahnhöfen, auf Flugplätzen und an Schiffslandeplätzen für den Verkauf von Reiseproviant, Reiseandenken und notwendigem Reisebedarf (Reiselektüre, Schreibmaterialien, Blumen, Reise-Toiletteartikel, Filme und dergleichen) nach Maßgabe der Verkehrszeiten;
Verkaufsstellen für Süßwaren, Erfrischungen und sonstige genußfertige Lebensmittel in Theatern, Museen und musealen Ausstellungen, Lichtspieltheatern, Konzerthäusern, Kongreßgebäuden, Zirkussen und Sporthallen und auf Sportplätzen während der für die Bedienung der Besucher erforderlichen Zeit;
Verkaufsstellen, die in unmittelbarer Nähe eines für den Kleinverkauf bestimmten Marktes gelegen sind, für den Verkauf von Waren, die Gegenstand des Marktverkehrs sind, während der Marktzeit;
Verkaufsstellen in Theatern, Museen und musealen Ausstellungen, sowie Konzerthäusern für andere als in lit. b genannte Waren, die einen Bezug zur Veranstaltung oder zum Veranstaltungsort haben, während der Öffnungszeiten für die Besucher;Verkaufsstellen in Theatern, Museen und musealen Ausstellungen, sowie Konzerthäusern für andere als in Litera b, genannte Waren, die einen Bezug zur Veranstaltung oder zum Veranstaltungsort haben, während der Öffnungszeiten für die Besucher;
Zollfreiläden auf Flughäfen nach Maßgabe der Verkehrszeiten.
Dokumentnummer
NOR12088810
Alte Dokumentnummer
N5199715099A