Kurztitel
Bestimmung des Trassenverlaufes der Linienverbesserung Breitenschützing–Schwanenstadt im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten–Attnang/Puchheim
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 182/1992 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 367/2000Bundesgesetzblatt Nr. 182 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 367 aus 2000,
Text
Der Trassenverlauf der Linienverbesserung Breitenschützing - Schwanenstadt im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten - Attnang/Puchheim im Bereich der Gemeinden Neukirchen bei Lambach und Schlatt sowie im Bereich der Stadtgemeinde Schwanenstadt wird wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 232,570 und endet bei km 237,000 der ÖBB-Strecke Wien - Salzburg.
Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Neukirchen bei Lambach und Schlatt sowie bei der Stadtgemeinde Schwanenstadt aufliegenden Planunterlagen (Plannummer 1008) zu ersehen.Der Geländestreifen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß Paragraph 5, Absatz eins, leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Neukirchen bei Lambach und Schlatt sowie bei der Stadtgemeinde Schwanenstadt aufliegenden Planunterlagen (Plannummer 1008) zu ersehen.