Rechtstracker.at

§ 22a

Fassungen
ab 30.12.2022 — BGBl. I Nr. 209/2022
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 22a heute30.12.2022 § → § BGBl. I Nr. 209/2022
§ 22a11.06.202229.12.2022 § → § BGBl. I Nr. 77/2022
§ 22a11.08.200110.06.2022 § → § BGBl. I Nr. 108/2001
§ 22a05.05.199510.08.2001 BGBl. Nr. 298/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

AMA-Gesetz 1992

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 376 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 209 aus 2022,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 22 a

Inkrafttretensdatum

30.12.2022BGBl. I Nr. 209/2022

Außerkrafttretensdatum

Index

55 Wirtschaftslenkung

Text

Amt der AMA

Paragraph 22 a,

  1. Absatz eins,Die Besorgung der von der AMA gemäß Paragraph 96, Absatz eins, Marktordnungsgesetz 1985 oder gemäß Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer 3, zu vollziehenden Aufgaben kann durch Bundesbeamte und Vertragsbedienstete des Bundes erfolgen, wenn
    1. Ziffer eins
      es sich bei den von der AMA zu vollziehenden Aufgaben um solche Aufgaben handelt, die vor dem Beitritt zur Europäischen Union durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft betreut wurden oder die die bisher durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft betreuten Aufgaben ersetzen und
    2. Ziffer 2
      die Aufgaben gemäß Paragraph 96, Absatz eins, Marktordnungsgesetz 1985 der AMA zur Vollziehung übertragen worden sind und
    3. Ziffer 3
      die Aufgaben mit der im geltenden Personalplan der AMA vorgesehenen Anzahl an Angestellten nicht oder nicht in ausreichendem Umfang durchgeführt werden können oder
    4. Ziffer 4
      die Aufgaben auf Grund einer verfahrensökonomisch zweckmäßigen Konzentration der Abwicklung von der AMA durchgeführt werden.
  2. Absatz 2,Die Dienststelle der bei der AMA tätigen Bundesbeamten oder Vertragsbediensteten des Bundes ist das Amt der AMA, das dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft untersteht.
  3. Absatz 3,Der Vorstandsvorsitzende, in seinem Verhinderungsfall der nach der Geschäftsordnung zuständige Stellvertreter, übt gegenüber den Bediensteten des Amts der AMA die Obliegenheiten eines Leiters einer Dienststelle aus.

Im RIS seit

02.01.2023

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2025

Gesetzesnummer

10007244

Dokumentnummer

NOR40250006