Rechtstracker.at

§ 38

Fassungen
ab 01.07.1992 — BGBl. Nr. 376/1992 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 38 heute01.07.1992 BGBl. Nr. 376/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

AMA-Gesetz 1992

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 376 aus 1992,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 38

Inkrafttretensdatum

01.07.1992BGBl. Nr. 376/1992

Außerkrafttretensdatum

Index

55 Wirtschaftslenkung

Text

Erste Organe

Paragraph 38,

  1. Absatz eins,Der Verwaltungsrat hat seine Tätigkeit mit 1. Oktober 1992 aufzunehmen und bis 1. Juli 1993 insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
    1. Ziffer eins
      Erlassung einer Geschäftsordnung,
    2. Ziffer 2
      Ausschreibung des Vorstands und Vorsorge für eine zeitgerechte Besetzung des Vorstands,
    3. Ziffer 3
      Einsetzung der Fachausschüsse,
    4. Ziffer 4
      Erstellung des Finanzplans der AMA für das Restgeschäftsjahr 1992 und das Geschäftsjahr 1993 und
    5. Ziffer 5
      Erlassung von Verordnungen, soweit diese für die Durchführung von Aufgaben der AMA ab 1. Juli 1993 erforderlich sind.
  2. Absatz 2,Der Vorstand hat nach Möglichkeit seine Tätigkeit mit 1. Jänner 1993 aufzunehmen und dabei insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
    1. Ziffer eins
      Einstellung des erforderlichen Personals,
    2. Ziffer 2
      Vorkehrung für die Übernahme der Dienstnehmer des Milchwirtschaftsfonds, des Getreidewirtschaftsfonds und des Mühlenfonds,
    3. Ziffer 3
      Beschaffung der notwendigen Räumlichkeiten und Ausstattung der AMA.
  3. Absatz 3,Der Verwaltungsaufwand, der aus der provisorischen Tätigkeit im Jahr 1992 und im 1. Halbjahr 1993 entsteht, ist aus Verwaltungskostenbeiträgen des Milchwirtschaftsfonds im Ausmaß von 60 vH und aus Verwaltungskostenbeiträgen des Getreidewirtschaftsfonds im Ausmaß von 40 vH zu tragen.
  4. Absatz 4,Ab 1. Juli 1993 ist der Verwaltungsrat für die in Paragraph 12, genannten Aufgaben zuständig.

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2015

Gesetzesnummer

10007244

Dokumentnummer

NOR12078612

Alte Dokumentnummer

N5199221293J