Text
Anhang I
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Türkei - Österreich
Liste der landwirtschaftlichen Erzeugnisse
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Nr./UNr.
des öster- Warenbezeichnung Zollsatz in % des Wertes
reichischen oder in Schilling für
Zolltarifs 100 kg
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0106 00 Andere Tiere, lebend:
B - andere ............................ frei
0208 -- Anderes Fleisch sowie andere Innereien
und anderer genießbarer Schlachtanfall,
frisch, gekühlt oder gefroren:
20 - Froschschenkel ...................... frei
0301 -- Fische, lebend:
10 - Zierfische:
A - Süßwasserfische:
2 - sonstige .................... frei
0305 -- Fische, getrocknet, gesalzen oder in
Salzlake; geräucherte Fische, auch vor
oder während des Räucherns gegart; Mehl,
Pulver und Pellets aus Fischen, für den
menschlichen Genuß geeignet:
20 - Lebern, Rogen und Milch, getrocknet,
geräuchert, gesalzen oder in Salzlake:
B - geräuchert:
3 - sonstige:
- - von anderen als Seefischen,
Aalen und Lachsen ......... 125,-
C - andere:
1 - in unmittelbaren Umschließungen,
die 15 kg oder weniger enthalten:
- - von anderen als Seefischen,
Aalen und Lachsen ......... frei
2 - sonstige:
- - von anderen als Seefischen,
Aalen und Lachsen ......... frei
30 - Fischfilets, getrocknet, gesalzen oder
in Salzlake, nicht geräuchert:
B - andere:
1 - in unmittelbaren Umschließungen,
die 15 kg oder weniger enthalten:
b - andere:
- - von anderen als Seefischen,
Aalen und Lachsen ....... frei
2 - sonstige:
b - andere:
- - von anderen als Seefischen,
Aalen und Lachsen ....... frei
(40) - geräucherte Fische, einschließlich
Fischfilets:
49 - - sonstige:
B - andere:
- - andere als Seefische, Aale
und Lachse ................. 125,-
(50) - getrocknete Fische, auch gesalzen,
nicht geräuchert:
59 - - sonstige:
B - andere:
1 - in unmittelbaren
Umschließungen, die 15 kg
oder weniger enthalten:
- - andere als Seefische, Aale
und Lachse ............. frei
2 - sonstige:
- - andere als Seefische, Aale
und Lachse ............. frei
(60) - Fische, gesalzen, nicht getrocknet
oder geräuchert und Fische in Salzlake:
69 - - sonstige:
A - in unmittelbaren Umschließungen,
die 15 kg oder weniger enthalten:
- - andere als Seefische, Aale und
Lachse ..................... frei
B - andere:
- - andere als Seefische, Aale
und Lachse ................. frei
0410 00 Genießbare Waren tierischen Ursprungs,
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen ........................... frei
0503 00 Roßhaare und Roßhaarabfälle, auch in
Lagen, mit oder ohne Unterlage:
B - gekrollt:
1 - mit Unterlage ................. 3%
2 - sonstige ...................... 2%
0505 -- Vogelbälge und andere Vogelteile, mit
ihren Federn oder Daunen, Federn und
Teile von Federn (auch beschnitten) und
Daunen, roh oder bloß gereinigt,
desinfiziert oder zur Haltbarmachung
behandelt; Mehl und Abfälle von Federn
oder Teilen von Federn:
10 - Federn, wie sie als Polsterungs- oder
Füllmaterial verwendet werden; Daunen:
C - andere:
1 - roh, auch geschlissen ....... 7%
2 - sonstige .................... 7%
0506 -- Knochen und Stirnbeinzapfen, roh,
entfettet, einfach bearbeitet (aber
nicht zu Formen geschnitten), mit Säure
behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle
dieser Waren:
90 - andere:
A - Knochenmehl ..................... frei
0509 00 Meerschwämme:
A - im natürlichen Zustand, weder
bearbeitet noch gewaschen ......... frei
B - andere ............................ frei
0511 -- Waren tierischen Ursprungs, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen; tote
Tiere des Kapitels 1 oder 3, für den
menschlichen Genuß nicht geeignet:
(90) - andere:
99 - - sonstige:
A - Blutmehl ...................... 3%
0601 -- Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen
und Wurzelstöcke, in Ruhe, im Wachstum
oder in Blüte; Zichorienpflanzen,
-setzlinge und -wurzeln, andere als
Wurzeln der Nummer 1212:
10 - Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen
und Wurzelstöcke, in Ruhe:
B - Knollen von Gloxinien und
Blumenzwiebeln .................. 35,-
C - andere Blumenknollen und
Wurzelstöcke .................... 35,-
0602 -- Andere lebende Pflanzen (einschließlich
ihrer Wurzeln), Stecklinge und
Pfropfreiser; Pilzmyzel:
(90) - andere:
99 - - sonstige:
B - Palmen, Lorbeerbäume und andere
immergrüne Zierpflanzen:
1 - Palmen und Lorbeerbäume ... frei
0603 -- Blumen, Blüten und Knospen davon,
abgeschnitten, wie sie für Binde- oder
Zierzwecke verwendet werden, frisch,
getrocknet, gefärbt, gebleicht,
imprägniert oder anders behandelt:
10 - - frisch:
ex 10 - Strelitzia, Anthurium,
Protea, Ornithogalum ...... frei
90 - andere:
A - nur getrocknet .................. frei
B - anders .......................... 140,-
0604 -- Blattwerk, Blätter, Zweige und andere
Pflanzenteile, ohne Blumen, Blüten oder
Knospen davon sowie Gräser, Moose und
Flechten, wie sie für Binde- oder
Zierzwecke verwendet werden, frisch,
getrocknet, gefärbt, gebleicht,
imprägniert oder anders behandelt:
10 - Moose und Flechten:
B - nur getrocknet .................. frei
C - anders .......................... 140,-
(90) - andere:
99 - - sonstige:
A - nur getrocknet ................ frei
B - anders ........................ 140,-
0703 -- Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch,
Lauch (Porree) und andere Alliumarten,
frisch oder gekühlt:
90 - Lauch (Porree) und andere Alliumarten:
B - andere .......................... 5,-
0708 -- Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch
oder gekühlt:
20 - Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.):
B - andere .......................... 5,-
90 - andere Hülsenfrüchte ................ 5,-
0709 -- Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt:
30 - Auberginen (Eierfrüchte) ............ frei
40 - Sellerie, ausgenommen Knollensellerie:
B - andere .......................... 5,-
60 - Früchte der Gattung Capsicum oder der
Gattung Pimenta:
A - Früchte der Gattung Capsicum:
2 - sonstige:
b - sonstige:
1 - in unmittelbaren
Umschließungen mit
einem Inhalt von
1 kg oder weniger ... 12%
2 - sonstige ............ 8%
B - Früchte der Gattung Pimenta ..... 8%
70 - Spinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde:
B - andere .......................... 5,-
90 - andere:
A - Kürbisse aller Art:
1 - vom 1. November bis
30. Juni .................... frei
2 - vom 1. Juli bis 31. Oktober:
ex 2 - Zucchini ............. frei
B - Oliven .......................... frei
D - andere:
3 - sonstige ................ 5,-
0710 -- Gemüse (auch im Wasserdampf oder Wasser
gekocht), gefroren:
80 - andere Gemüse:
A - Früchte der Gattung Capsicum:
2 - sonstige:
b - andere:
1 - in unmittelbaren
Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg
oder weniger ........ 12%
2 - sonstige ............ 8%
B - Früchte der Gattung Pimenta ..... 8%
0711 -- Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht
(zB durch gasförmiges Schwefeldioxid,
in Salzlake, schwefeliger Säure oder
anderen Konservierungsmitteln), in diesem
Zustand für den unmittelbaren Genuß nicht
geeignet:
20 - Oliven:
A - in Salzlake ..................... frei
B - andere .......................... frei
30 - Kapern .............................. frei
90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:
C - Früchte der Gattung Capsicum:
2 - sonstige:
b - andere:
1 - in unmittelbaren
Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg
oder weniger ........ 12%
2 - sonstige ............ 8%
D - Früchte der Gattung Pimenta ..... 8%
0712 -- Gemüse, getrocknet, auch geschnitten,
gebrochen oder pulverisiert, aber nicht
weiter zubereitet:
30 - Pilze und Trüffeln:
A - Trüffeln ........................ frei
90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:
A - Oliven .......................... frei
B - Knoblauch ....................... frei
0801 -- Kokosnüsse, Paranüsse und Acajounüsse,
frisch oder getrocknet, auch ohne Schale
oder enthäutet:
10 - Kokosnüsse ........................... frei
0802 -- Andere Schalenfrüchte, frisch oder
getrocknet, auch ohne Schale oder
enthäutet:
(10) - Mandeln:
11 - - in Schale ......................... frei
12 - - ohne Schale:
B - andere ........................ frei
(20) - Haselnüsse (Corylus spp.):
21 - - in Schale ......................... frei
22 - - ohne Schale ....................... frei
(30) - Walnüsse:
31 - - in Schale ......................... frei
32 - - ohne Schale ....................... frei
40 - Edelkastanien (Castanea spp.) ....... 10,-
50 - Pistazien ........................... frei
90 - andere:
A - Pinenkerne ...................... frei
(Anm.: richtig: Pinienkerne)
B - andere .......................... frei
0803 00 Bananen (einschließlich Mehlbananen),
frisch oder getrocknet:
A - frisch ............................ frei
B - getrocknet ........................ frei
0804 -- Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte,
Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte,
frisch oder getrocknet:
10 - Datteln ............................. frei
20 - Feigen:
A - frisch .......................... frei
B - getrocknet
1 - in Kisten ................... frei
2 - sonstige .................... frei
30 - Ananas .............................. frei
40 - Avocadofrüchte ...................... frei
50 - Guaven, Mangofrüchte und
Mangostanfrüchte .................... frei
0805 -- Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet:
10 - Orangen ............................. frei
20 - Mandarinen (einschließlich Tangerinen
und Satsumas); Clementinen, Wilkings
und andere ähnliche Kreuzungen von
Zitrusfrüchten:
A - Mandarinen (einschließlich
Tangerinen und Satsumas):
1 - vom 1. November bis 31. Mai frei
2 - vom 1. Juni bis 31. Oktober frei
B - andere .......................... frei
30 - Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum)
und saure Limetten (Citrus aurantifolia) frei
40 - Grapefruits (einschließlich Pampelmusen) frei
90 - andere .............................. frei
0806 -- Weintrauben, frisch oder getrocknet:
20 - getrocknet .......................... frei
0807 -- Melonen (einschließlich Wassermelonen)
und Papawfrüchte (Papayafrüchte), frisch:
10 - Melonen (einschließlich Wassermelonen):
A - Zuckermelonen ................... frei
B - andere .......................... frei
20 - Papawfrüchte (Papayafrüchte) ........ frei
0809 -- Marillen, Kirschen (einschließlich
Weichseln), Pfirsiche (einschließlich
Nektarinen und Brugnolen), Pflaumen,
Zwetschken und Schlehen, frisch:
40 - Pflaumen, Zwetschken und Schlehen:
B - Schlehen ........................ 5,-
0810 -- Andere Früchte, frisch:
90 - andere:
A - Steinobst (ausgenommen solches
der Nr. 0809) ................... 5,-
C - Kakifrüchte (Diospyros Kaki L.) . frei
D - andere .......................... frei
0811 -- Früchte (auch im Wasserdampf oder Wasser
gekocht), gefroren, auch mit Zusatz von
Zucker oder anderen Süßungsmitteln:
10 - Erdbeeren:
B - andere .......................... 15%
20 - Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren,
Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote
Johannisbeeren und Stachelbeeren:
B - andere:
1 - Brombeeren .................. 15%
2 - sonstige .................... 15%
90 - andere:
B - andere:
1 - Bickbeeren, Blaubeeren,
Multbeeren, Moosbeeren,
Heidelbeeren und Preiselbeeren 15%
2 - Datteln ..................... 6%
3 - sonstige:
a - von Früchten der Nummern
0801, 0803 und 0804 sowie
der Unternummern 0805 40,
0805 90 und 0807 20 ..... 8%
b - andere .................. 15%
0812 -- Früchte, vorübergehend haltbar gemacht
(zB durch gasförmiges Schwefeldioxid, in
Salzlake, schwefeliger Säure oder anderen
Konservierungsmitteln), in diesem Zustand
für den unmittelbaren Genuß nicht geeignet:
90 - andere:
ex 90 - Marillen .................... frei
0813 -- Früchte, getrocknet, ausgenommen solche
der Nummern 0801 bis 0806; Mischungen von
getrockneten Früchten oder von
Schalenfrüchten dieses Kapitels:
10 - Marillen:
A - ungebleicht ..................... frei
B - andere .......................... frei
40 - andere Früchte:
A - ungebleicht ..................... frei
B - andere:
ex B - Papawfrüchte
(Papayafrüchte) .......... frei
50 - Mischungen von getrockneten Früchten
oder Schalenfrüchten dieses Kapitels frei
0814 00 Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen
(einschließlich Wassermelonen), frisch,
gefroren, getrocknet oder vorübergehend
haltbar gemacht, in Salzlake, schwefeliger
Säure oder anderen Konservierungsmitteln frei
0901 -- Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert;
Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen;
Kaffee-Ersatz mit beliebigem Gehalt an
Kaffee:
(10) - Kaffee, nicht geröstet:
11 - - nicht entkoffeiniert .............. frei
12 - - entkoffeiniert .................... frei
(20) - Kaffee, geröstet:
21 - - nicht entkoffeiniert:
A - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 5 kg oder
weniger ....................... 7,8%
B - anderer ....................... 6%
22 - - entkoffeiniert:
A - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 5 kg oder
weniger ....................... 7,8%
B - anderer ....................... 6%
30 - Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen:
A - nicht geröstet .................. frei
B - geröstet:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 5 kg
oder weniger ................ 15,6%
2 - sonstige .................... 12%
40 - Kaffee-Ersatz mit Kaffee:
A - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 5 kg oder
weniger ......................... 15,6%
B - anderer ........................ 12%
0902 -- Tee, auch mit Geruchs- oder
Geschmacksstoffen:
10 - grüner Tee (nicht fermentiert), in
unmittelbaren Umschließungen mit einem
Inhalt von 3 kg oder weniger:
A - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 3 kg oder
weniger, aber mehr als 1 kg ..... frei
B - anderer ......................... frei
30 - schwarzer Tee (fermentiert) und
teilweise fermentierter Tee, in
unmittelbaren Umschließungen mit einem
Inhalt von 3 kg oder weniger:
A - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 3 kg oder
weniger, aber mehr als 1 kg ..... frei
B - anderer ......................... frei
0903 00 Mate:
A - in unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg oder weniger frei
B - anders ............................ frei
0904 -- Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der
Gattung Capsicum oder der Gattung Pimenta,
getrocknet, gestoßen, zerrieben oder in
Pulverform:
(10) - Pfeffer:
11 - - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
A - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ....................... frei
B - anderer ....................... frei
12 - - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
A - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ....................... 9%
B - anderer ....................... 6%
20 - Früchte der Gattung Capsicum oder der
Gattung Pimenta, getrocknet oder
gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
A - Früchte der Gattung Capsicum:
2 - sonstige:
b - andere:
1 - in unmittelbaren
Umschließungen mit
einem Inhalt von 1 kg
oder weniger ........ 12%
2 - sonstige ............ 8%
B - Früchte der Gattung Pimenta:
1 - ganze Früchte:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder
weniger .................. 9%
b - andere ................... 6%
2 - gestoßen, zerrieben oder in
Pulverform:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder
weniger ................. 9%
b - andere .................. 6%
0905 00 Vanille:
A - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ....................... frei
2 - sonstige ...................... frei
B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ....................... frei
2 - sonstige ...................... frei
0906 -- Zimt und Zimtblüten:
10 - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
A - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ......................... 9%
B - anders .......................... 6%
20 - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
A - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ......................... 9%
B - anders .......................... 6%
0907 00 Gewürznelken (Mutternelken, Knospen und
Stiele):
A - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ....................... 6%
2 - sonstige ...................... 4%
B - gestoßen, zerrieben oder in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ....................... 6%
2 - sonstige ...................... 4%
0908 -- Muskatnüsse, Muskatblüten, Amomen und
Kardamomen:
10 - Muskatnüsse:
A - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ..................... 6%
2 - sonstige .................... 4%
B - gestoßen, zerrieben oder in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ..................... 6%
2 - sonstige .................... 4%
20 - Muskatblüten:
A - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ..................... 6%
2 - sonstige .................... 4%
B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ..................... 6%
2 - sonstige .................... 4%
30 - Amomen und Kardamomen:
A - Amomen:
1 - weder gestoßen, zerrieben noch
in Pulverform:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder
weniger ................. 6%
b - anders .................. 4%
2 - gestoßen, zerrieben oder in
Pulverform:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder
weniger ................. 6%
b - anders .................. 4%
B - Kardamomen:
1 - weder gestoßen, zerrieben noch
in Pulverform:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder
weniger ................. 3%
b - anders .................. 2%
2 - gestoßen, zerrieben oder in
Pulverform:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder
weniger ................. 3%
b - anders .................. 2%
0909 -- Anis, Sternanis, Fenchelsaat, Koriander,
Kreuzkümmel oder Kümmel; Wacholderbeeren:
10 - Anis und Sternanis:
A - Anis:
1 - weder gestoßen, zerrieben noch
in Pulverform:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder
weniger ................. frei
b - anders .................. frei
2 - gestoßen, zerrieben oder in
Pulverform:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder
weniger ................. 6%
b - anders .................. 4%
B - Sternanis:
1 - weder gestoßen, zerrieben noch
in Pulverform:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder
weniger ................. 15%
b - anders .................. 10%
2 - gestoßen, zerrieben oder in
Pulverform:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder
weniger ................. 22,5%
b - anders .................. 15%
20 - Koriander:
A - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ..................... frei
2 - sonstige .................... frei
B - gestoßen, zerrieben oder in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ..................... 6%
2 - sonstige .................... 4%
30 - Kreuzkümmel:
A - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ..................... frei
2 - sonstige .................... frei
B - gestoßen, zerrieben oder in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ..................... frei
2 - sonstige .................... frei
50 - Fenchelsaat; Wacholderbeeren:
A - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ..................... frei
2 - sonstige .................... frei
B - gestoßen, zerrieben oder in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ..................... 6%
2 - sonstige .................... 4%
0910 -- Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian,
Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze:
10 - Ingwer:
A - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ..................... frei
2 - sonstige .................... frei
B - gestoßen, zerrieben oder in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ..................... frei
2 - sonstige .................... frei
20 - Safran:
A - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ..................... frei
2 - sonstige .................... frei
B - gestoßen, zerrieben oder in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ..................... frei
2 - sonstige .................... frei
30 - Kurkuma:
A - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ......................... 1 800,-
B - anders .......................... 1 800,-
40 - Thymian; Lorbeerblätter:
A - weder gestoßen, zerrieben noch in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ..................... 6%
2 - sonstige .................... 4%
B - gestoßen, zerrieben oder in
Pulverform:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ..................... 12%
2 - sonstige .................... 8%
50 - Curry:
A - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ......................... 10,5%
B - anders .......................... 7%
(90) - andere Gewürze:
91 - - Mischungen, wie sie in der
Anmerkung 1b zu diesem Kapitel
beschrieben sind:
A - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ....................... 3 375,-
B - andere ........................ 2 250,-
99 - - sonstige:
A - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 1 kg oder
weniger ....................... 1 800,-
B - andere ........................ 1 200,-
1106 -- Mehl und Grieß aus getrockneten
Hülsenfrüchten der Nummer 0713, aus
Sagomark oder aus Wurzeln oder Knollen
der Nummer 0714; Mehl, Grieß und Pulver,
aus Waren des Kapitels 8:
30 - Mehl, Grieß und Pulver, aus Waren des
Kapitels 8:
A - von Bananen ..................... 3%
B - von Schalen von Zitrusfrüchten .. 5,-
C - andere .......................... frei
1211 -- Pflanzen und Pflanzenteile (einschließlich
Samen und Früchte), wie sie hauptsächlich
zur Herstellung von Parfümeriewaren, für
medizinische Zwecke oder für Insekticide,
Fungicide oder ähnliche Waren verwendet
werden, frisch oder getrocknet, auch
zerschnitten, zerstoßen oder pulverisiert:
10 - Süßholzwurzeln ...................... frei
20 - Ginsengwurzeln ...................... frei
90 - andere .............................. frei
1212 -- Johannisbrot, Algen und Tange,
Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch oder
getrocknet, auch gemahlen; Fruchtsteine,
Fruchtkerne und andere pflanzliche Waren
(einschließlich nicht geröstete
Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium
intybus sativum), die hauptsächlich für
die menschliche Ernährung verwendet werden,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen:
(90) - andere:
92 - - Zuckerrohr ........................ frei
1301 -- Schellack; natürliche Gummen, Harze,
Gummiharze und Balsame:
90 - andere:
A - Rohharz (Harzbalsam, Terpentin) frei
B - Harz, gemeines .................. frei
1302 -- Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge;
Pektinstoffe, Pektinate und Pektate;
Agar-Agar und andere pflanzliche Schleime
und Verdickungsstoffe, auch modifiziert:
(10) - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge:
14 - - aus Pyrethrum oder aus den Wurzeln
rotenonhaltiger Pflanzen .......... frei
(30) - pflanzliche Schleime und
Verdickungsstoffe, auch modifiziert:
31 - - Agar-Agar:
A - modifiziert ................... frei
B - anders ........................ frei
39 - - sonstige:
A - modifiziert ................... 2,5%
1402 -- Pflanzliche Stoffe, die hauptsächlich
als Füll- oder Polsterungsmaterial
verwendet werden (zB Kapok, Pflanzenhaar
und Seegras), auch in Lagen, mit oder
ohne Unterlage:
10 - Kapok:
A - mit Unterlage ................... frei
(90) - andere:
91 - - Pflanzenhaar:
A - mit Unterlage ................. frei
99 - - sonstige:
A - mit Unterlage ................. frei
1404 -- Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen:
90 - andere:
A - mit Unterlage ................... frei
1501 00 Schweineschmalz; andere Fette von
Schweinen und Fette von Geflügel,
ausgeschmolzen, auch ausgepreßt oder
mit Lösungsmitteln extrahiert:
A - Knochenfett ....................... frei
1502 00 Fette von Rindern (einschließlich Kälbern),
Schafen oder Ziegen, roh oder
ausgeschmolzen, auch ausgepreßt oder mit
Lösungsmitteln extrahiert:
B - Knochenfett ....................... frei
1504 -- Fette und Öle sowie deren Fraktionen,
von Fischen oder Meeressäugetieren, auch
raffiniert, aber nicht chemisch
modifiziert:
10 - Fischleberöle sowie deren Fraktionen:
A - Fischleberöle:
2 - sonstige .................... 5%
B - Fraktionen:
2 - sonstige:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 5 kg oder
weniger ................. frei
b - anders .................. frei
20 - Fette und Öle sowie deren Fraktionen,
von Fischen, ausgenommen Fischleberöle:
B - Fraktionen:
2 - sonstige:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 5 kg oder
weniger ................. frei
b - anders .................. frei
30 - Fette und Öle sowie deren Fraktionen,
von Meeressäugetieren:
B - Fraktionen:
2 - sonstige:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 5 kg oder
weniger ................. frei
b - anders .................. frei
1506 00 Andere tierische Fette und Öle sowie
deren Fraktionen, auch raffiniert, aber
nicht chemisch modifiziert:
A - Knochenfett ....................... frei
1509 -- Olivenöl sowie dessen Fraktionen, auch
raffiniert, aber nicht chemisch
modifiziert:
10 - Jungfernöl .......................... frei
90 - anderes ............................. frei
1516 -- Tierische oder pflanzliche Fette und Öle
sowie deren Fraktionen, ganz oder
teilweise hydriert, umgeestert,
rückgeestert oder elaidinisiert, auch
raffiniert, aber nicht weiter zubereitet:
10 - tierische Fette und Öle sowie deren
Fraktionen:
A - rückgeestert:
1 - Fischleberöle:
b - anders .................. 5%
3 - andere tierische Fette und Öle:
a - Knochenfett ............. frei
1517 -- Margarine; genießbare Mischungen oder
Zubereitungen von tierischen oder
pflanzlichen Fetten oder Ölen oder von
Fraktionen verschiedener Fette oder Öle
dieses Kapitels, ausgenommen genießbare
Fette oder Öle sowie deren Fraktionen
der Nummer 1516:
90 - andere:
B - andere:
2 - Mischungen oder Zubereitungen,
wie sie als Formentrennmittel
verwendet werden ............ 4%
1518 00 Tierische oder pflanzliche Fette und Öle
sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert,
dehydratisiert, geschwefelt, geblasen,
durch Hitze im Vakuum oder im inerten Gas
polymerisiert, oder anders chemisch
modifiziert, ausgenommen solche der
Nummer 1516; ungenießbare Mischungen oder
Zubereitungen von tierischen oder
pflanzlichen Fetten oder Ölen oder von
Fraktionen verschiedener Fette oder Öle
dieses Kapitels, anderweitig weder genannt
noch inbegriffen:
C - andere:
1 - Rizinusöl, dehydratisiert oder
geblasen ...................... frei
1520 -- Glycerin, auch chemisch rein;
Glycerinwasser und Glycerinunterlaugen:
10 - Glycerin, roh; Glycerinwasser und
Glycerinunterlaugen ................. frei
90 - andere, einschließlich synthetisches
Glycerin ............................ frei
1521 -- Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride),
Bienenwachs, andere Insektenwachse und
Walrat (Spermaceti), auch raffiniert
oder gefärbt:
90 - andere:
C - andere .......................... frei
1604 -- Fische, zubereitet oder haltbar gemacht;
Kaviar und Kaviarersatz aus Fischeiern:
(10) - Fische, ganz oder in Stücken, aber nicht
fein zerkleinert:
11 - - Lachse:
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen:
1 - nur in Öl ................. frei
2 - sonstige:
a - gekocht oder geräuchert,
in Saucen, Mayonnaise,
Remoulade oder anderen,
nicht gelierenden
Aufgüssen ............. frei
b - gekocht oder geräuchert,
im eigenen Saft ....... frei
c - andere ................ 300,-
B - anders:
1 - paniert und gefroren ...... frei
12 - - Heringfische:
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen:
1 - nur in Öl ................. frei
2 - sonstige:
a - gekocht oder geräuchert,
in Saucen, Mayonnaise,
Remoulade oder anderen,
nicht gelierenden
Aufgüssen ............. frei
b - gekocht oder geräuchert,
im eigenen Saft ....... frei
d - andere ................ 300,-
B - anders:
1 - paniert und gefroren ...... frei
13 - - Sardinen oder Pilcharde, Sardinellen,
Sprotten oder Brislinge:
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen:
1 - nur in Öl:
a - Sardinen oder Pilcharde frei
b - andere ................ frei
2 - sonstige:
a - gekocht oder geräuchert,
in Saucen, Mayonnaise,
Remoulade oder anderen,
nicht gelierenden
Aufgüssen ............. frei
b - gekocht oder geräuchert,
im eigenen Saft ....... frei
c - andere ................ 300,-
B - anders:
1 - paniert und gefroren ...... frei
14 - - Thunfische, Skipjack oder
Streifenbauch-Bonito und Bonito
(Sarda spp.):
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen:
1 - nur in Öl ................. frei
2 - sonstige:
a - gekocht oder geräuchert,
in Saucen, Mayonnaise,
Remoulade oder anderen,
nicht gelierenden
Aufgüssen ............. frei
b - gekocht oder geräuchert,
im eigenen Saft ....... frei
c - andere ................ 300,-
B - anders:
1 - paniert und gefroren ...... frei
15 - - Makrelen:
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen:
1 - nur in Öl ................. frei
2 - sonstige:
a - gekocht oder geräuchert,
in Saucen, Mayonnaise,
Remoulade oder anderen,
nicht gelierenden
Aufgüssen ............. frei
b - gekocht oder geräuchert,
im eigenen Saft ....... frei
c - andere ................ 300,-
B - anders:
1 - paniert und gefroren ...... frei
16 - - Sardellen:
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen:
1 - gekocht oder geräuchert, in
Saucen, Mayonnaise, Remoulade
oder anderen, nicht gelierenden
Aufgüssen ................. frei
2 - gekocht oder geräuchert, im
eigenen Saft .............. frei
3 - sonstige .................. 300,-
B - anders:
1 - paniert und gefroren ...... frei
19 - - sonstige:
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen:
1 - nur in Öl ................. frei
2 - sonstige:
a - gekocht oder geräuchert,
in Saucen, Mayonnaise,
Remoulade oder anderen,
nicht gelierenden
Aufgüssen ............. frei
b - gekocht oder geräuchert,
im eigenen Saft ....... frei
d - sonstige .............. 300,-
B - anders:
2 - paniert und gefroren ...... frei
20 - Fische, anders zubereitet oder haltbar
gemacht:
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen:
1 - Fische (ausgenommen Sardellen-
und sardellenartige Zubereitungen
aller Art), nur in Öl:
a - Sardinen oder Pilcharde frei
b - andere .................. frei
2 - sonstige:
a - gekocht oder geräuchert,
in Saucen, Mayonnaise,
Remoulade oder anderen,
nicht gelierenden
Aufgüssen ............... frei
b - gekocht oder geräuchert,
im eigenen Saft ......... frei
c - andere .................. 300,-
B - andere:
2 - paniert und gefroren ........ frei
30 - Kaviar und Kaviarersatz:
A - Kaviar .......................... 15%
B - Kaviarersatz .................... 500,-
1801 00 Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder
geröstet:
A - roh, in der Schale ................ frei
B - anders ............................ frei
1802 00 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer
Kakaoabfall ........................... frei
1803 -- Kakaomasse, auch entfettet:
10 - nicht entfettet ..................... frei
20 - ganz oder teilweise entfettet ....... frei
1804 00 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl .... frei
1805 00 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln ................ 7%
1902 -- Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt
(mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder
in anderer Weise zubereitet, wie z. B.
Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne,
Gnocchi, Ravioli und Canneloni;
Couscous, auch zubereitet:
20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht
oder in anderer Weise zubereitet:
A - mehr als 20 Gewichtsprozent
Wurst, Fleisch, Innereien oder
anderen Schlachtanfall, Fisch,
Krebstiere oder andere
wirbellose Wassertiere enthaltend:
2 - Fisch ....................... 300,-
3 - sonstige .................... frei
2001 -- Gemüse, Früchte und andere genießbare
Planzenteile (Anm.: richtig: Pflanzenteile),
mit Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar gemacht:
90 - andere:
A - Trüffeln ........................ 10%
B - Pilze:
1 - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 1 kg oder
weniger ..................... 200,-
2 - sonstige .................... 150,-
C - Früchte der Gattung Capsicum:
2 - sonstige:
b - andere:
1 - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder
weniger ................. 12%
2 - sonstige ................ 8%
D - Früchte der Gattung Pimenta ..... 8%
F - andere:
1 - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder weniger:
a - Kapern .................. frei
b - Mango Chutney ........... frei
c - andere:
ex c - Palmherzen ....... frei
ex c - Oliven ........... frei
2 - sonstige:
a - Kapern .................. frei
b - Mango Chutney ........... frei
c - Oliven .................. frei
e - Früchte der Nummern 0801
und 0803 sowie der
Unternummern 0804 10,
0804 30, 0804 40 und
0804 50, ohne Zuckerzusatz frei
f - andere:
ex f - Palmherzen ....... frei
2002 -- Tomaten, ohne Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar gemacht:
10 - Tomaten, ganz oder in Stücken ....... frei
90 - andere .............................. frei
2003 -- Pilze und Trüffeln, ohne Essig oder
Essigsäure zubereitet oder haltbar
gemacht:
20 - Trüffeln ............................ 10%
2004 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder
Essigsäure zubereitet oder haltbar
gemacht, gefroren:
90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:
B - andere:
2 - Früchte der Gattung Capsicum:
b - andere:
2 - sonstige:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit
einem Inhalt von
1 kg oder weniger 12%
b - anders .......... 8%
3 - Früchte der Gattung Pimenta 8%
4 - Oliven:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger ................. frei
b - anders .................. frei
5 - Kapern:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger ................. frei
b - anders .................. frei
6 - Spargel:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger ................. 11%
8 - Bohnen, Erbsen und Karotten,
sowie Gemüsemischungen, die
mindestens eines dieser Gemüse
enthalten:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger ................. 180,-
9 - Artischocken:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger ................. 180,-
2005 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar gemacht, nicht
gefroren:
60 - Spargel:
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem Gewicht
von 15 kg oder weniger .......... 11%
70 - Oliven:
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem Gewicht
von 15 kg oder weniger .......... frei
B - anders .......................... frei
90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:
A - anderes Gemüse:
1 - Früchte der Gattungen Capsicum:
b - andere:
2 - sonstige:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit
einem Inhalt von
1 kg oder weniger 12%
b - anders .......... 8%
2 - Früchte der Gattung Pimenta . 8%
3 - Kapern:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger ................ frei
b - anders ................. frei
5 - Artischocken:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger ................. frei
b - anders .................. frei
B - Gemüsemischungen:
2 - Früchte der Gattung Capsicum:
b - andere:
2 - sonstige:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit
einem Inhalt von
1 kg oder weniger 12%
b - anders .......... 8%
3 - Früchte der Gattung Pimenta . 8%
5 - Oliven:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger ................. frei
b - anders .................. frei
6 - Kapern:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger ................. frei
b - anders .................. frei
7 - Spargel:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger ................. 11%
8 - Bohnen, Erbsen oder Karotten
enthaltend:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger ................. 180,-
2008 -- Früchte und andere genießbare
Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet
oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von
Zucker oder anderen Süßungsmitteln oder
von Alkohol, anderweitig weder genannt
noch inbegriffen:
(10) - Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere
Samen oder Saaten, auch untereinander
gemischt:
11 - - Erdnüsse:
B - andere ........................ 6%
19 - - sonstige, einschließlich Mischungen
A - Kokosnüsse, Paranüsse und
Acajounüsse ................... 6%
B - Kastaniencreme in luftdicht
verschlossenen Umschließungen . frei
C - andere ........................ frei
20 - Ananas:
A - Pulpe und Mark:
1 - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder weniger frei *1)
2 - sonstige:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen .......... frei *1)
b - anders .................. frei *1)
B - andere:
1 - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen .............. frei *1)
2 - sonstige .................... frei *1)
30 - Zitrusfrüchte:
A - Pulpe und Mark:
1 - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder weniger:
a - von Grapefruit .......... frei *1)
b - andere .................. frei *1)
2 - sonstige:
a - von Grapefruit, in
luftdicht verschlossenen
Umschließungen .......... frei *1)
b - andere .................. frei *1)
B - andere:
1 - Grapefruit, in luftdicht
verschlossenen Umschließungen frei *1)
2 - sonstige .................... frei *1)
(90) - andere, einschließlich Mischungen,
ausgenommen die der Unternummer 2008 19:
91 - - Palmherzen ........................ 16%
mindestens
150,-
92 - - Mischungen:
A - Pulpe und Mark:
1 - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger ................... 15%
B - andere:
2 - andere genießbare
Pflanzenteile ............. 25%
mindestens
250,-
99 - - sonstige:
A - Früchte:
1 - Pulpe und Mark:
a - in luftdicht
verschlossenen
Umschließungen mit
einem Gewicht von 15 kg
oder weniger:
1 - von Früchten der
Nummer 0803 sowie
der Unternummern
0804 10, 0804 40
und 0804 50 ....... frei
b - andere:
1 - von Guaven, in
luftdicht
verschlossenen
Umschließungen .... frei
2 - sonstige:
a - Früchte der
Nummer 0803 sowie
der Unternummern
08O4 10, 0804 40
und 0804 50:
1 - Guaven .... frei
2 - sonstige
ohne Zusatz
von Zucker 4%+100,-
2009 -- Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost)
und Gemüsesäfte, weder gegoren noch mit
einem Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz
von Zucker oder anderen Süßungsmitteln:
20 - Grapefruitsaft:
A - Dicksaft:
1 - in unmittelbaren Umschließungen
mit einem Inhalt von 20 Liter
oder mehr ................... frei
2 - sonstige:
a - gefroren ................ frei
b - anders .................. frei
30 - Saft von anderen Zitrusfrüchten,
ausgenommen Mischungen:
B - andere:
1 - Dicksaft:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 20 Liter oder
mehr .................... frei
b - andere .................. frei
40 - Ananassaft:
A - Dicksaft:
1 - in Umschließungen mit einem
Inhalt von 20 Liter oder
mehr ........................ frei
2 - sonstige .................... frei
B - andere:
1 - ohne Zusatz von Zucker:
a - Rohsaft, in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von weniger als
20 Liter ............... 60,-
b - andere ................. 4%
80 - Saft von anderen Früchten oder
anderem Gemüse, ausgenommen Mischungen:
B - Saft von Früchten der Nummern 0801
und 0803 sowie der Unternummern
0804 10, 0804 40 und 0804 50:
1 - Dicksaft:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 20 Liter oder
mehr .................... frei
b - andere .................. frei
2 - sonstige:
a - ohne Zusatz von Zucker:
1 - Rohsaft, in
unmittelbaren
Umschließungen mit
einem Inhalt von
weniger als 20 Liter 60,-
2 - sonstige ............ 4%
90 - Mischungen von Säften:
A - Dicksäfte:
3 - von Früchten der Nummern 0801
und 0803 sowie der Unternummern
0804 10, 0804 30, 0804 40 und
0804 50:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 20 Liter oder
mehr .................... frei
b - andere .................. frei
4 - von Früchten der Unternummern
0805 40 und 0805 90:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 20 Liter oder
mehr .................... frei
b - andere:
1 - Grapefruitsaft,
gefroren ............ frei
2 - sonstige ............ frei
B - andere:
3 - von Früchten der Nummern 0801
und 0803 sowie der Unternummern
0804 10, 0804 30, 0804 40,
0804 50, 0805 40 und 0805 90:
a - ohne Zusatz von Zucker .. 4%
b - mit Zusatz von Zucker:
1 - Mischungen von Ananas-
und Grapefruitsäften 150,-
2101 -- Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus
Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen
auf der Grundlage dieser Waren oder auf
der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate;
geröstete Zichorie und anderer gerösteter
Kaffee-Ersatz sowie Auszüge und Konzentrate
davon:
10 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus
Kaffee, und Zubereitungen auf der
Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder
Konzentrate oder auf der Grundlage von
Kaffee:
B - andere:
1 - Auszüge aus Kaffee, fest:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 1 kg oder
weniger ................. 5,2%
b - anders .................. 4%
2 - sonstige .................... 900,-
20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus
Tee oder Mate, und Zubereitungen auf
der Grundlage solcher Auszüge, Essenzen
oder Konzentrate oder auf der Grundlage
von Tee oder Mate:
B - andere:
1 - aus Tee ..................... frei
2 - aus Mate .................... frei
2102 -- Hefen (aktiv oder nicht); andere
einzellige Mikroorganismen, tot
(ausgenommen Vaccine der Nr. 3002);
zubereitete Backtreibmittel in
Pulverform:
30 - zubereitete Backtreibmittel in
Pulverform .......................... 510,-
2103 -- Zubereitungen für Gewürzsoßen und
zubereitete Gewürzsoßen; zusammengesetzte
Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet,
und Senf:
30 - Senfmehl, auch zubereitet, und Senf:
A - Senfmehl, auch zubereitet ....... 4%
2307 00 Weingeläger; Weinstein, roh:
A - Weingeläger, flüssig .............. 200,-
2309 -- Zubereitungen, wie sie zur Tierfütterung
verwendet werden:
90 - andere:
A - Solubles von Fischen oder
Meeressäugetieren:
1 - getrocknet oder konzentriert 5%
2 - sonstige .................... 5%
---------------------------------------------------------------------
*1) Für zugesetzten Zucker sind
Preisausgleichsmaßnahmen zulässig