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Anl. 4

Fassungen
ab 01.01.1994 — BGBl. Nr. 910/1993 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 4 heute01.01.1994 BGBl. Nr. 910/1993 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

EWR-Abkommen – Anpassungsprotokoll

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4

Inkrafttretensdatum

01.01.1994BGBl. Nr. 910/1993

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU – EWR

Text

VEREINBARTE NIEDERSCHRIFT

Die Vertragsparteien sind wie folgt übereingekommen:

Zu Artikel 15

Der besondere Zeitpunkt für das Inkrafttreten der in Artikel 15 aufgeführten Bestimmungen beruht auf haushaltstechnischen Schwierigkeiten und berührt weder die bilaterale oder multilaterale Zusammenarbeit in den betreffenden Bereichen noch die Zusammenarbeit gemäß Artikel 85 des EWR-Abkommens.

Um ein geordnetes Inkrafttreten der in Artikel 15 aufgeführten Bestimmungen zu gewährleisten, können sich die Sachverständigen der EFTA-Staaten vor dem 1. Jänner 1994 vorläufig an den Ausschüssen beteiligen, die die EG-Kommission bei der Durchführung oder Entwicklung von Tätigkeiten der Gemeinschaft in den unter diese Bestimmungen fallenden Bereichen unterstützen.

Jeder EFTA-Staat trägt die ihm durch diese Beteiligung entstehenden Kosten selbst.

Zu Artikel 20

Anhang römisch vier (Energie)

  1. Ziffer 8
    390 L 0547: Richtlinie 90/547/EWG des Rates und
  2. Ziffer 9
    391 L 0296: Richtlinie 91/296/EWG des Rates:

In dem Begriff „Handel innerhalb der EFTA“ steht das Wort „EFTA“ für diejenigen EFTA-Staaten, für die das EWR-Abkommen in Kraft getreten ist.

Anhang römisch vierzehn (Wettbewerb)

  1. Ziffer eins
    389 R 4064: Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates:

In dem Begriff „EFTA-weite Bedeutung“ in den Anpassungen unter den Buchstaben a, b und h, in dem Begriff „EFTA-weiter Gesamtumsatz“ in den Anpassungen unter den Buchstaben b und j und in dem Begriff „in der EFTA ansässig“ in der Anpassung unter Buchstabe j steht das Wort „EFTA“ für diejenigen EFTA-Staaten, für die das EWR-Abkommen in Kraft getreten ist.

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2025

Gesetzesnummer

10007382

Dokumentnummer

NOR12079973

alte Dokumentnummer

N5199318973L