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Anl. 3

Fassungen
ab 01.01.1994 — BGBl. Nr. 910/1993 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 3 heute01.01.1994 BGBl. Nr. 910/1993 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

EWR-Abkommen – Anpassungsprotokoll

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

01.01.1994BGBl. Nr. 910/1993

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU – EWR

Text

GEMEINSAME ERKLÄRUNG

Ziffer eins Die Vertragsparteien des EWR-Abkommens respektieren uneingeschränkt den Ausgang des Referendums in der Schweiz vom 6. Dezember 1992, bedauern jedoch, daß infolge der Nichtteilnahme der Schweiz der EWR nicht zwischen den ursprünglich vorgesehenen Vertragsparteien verwirklicht werden konnte.

Ziffer 2 Die Vertragsparteien des EWR-Abkommens haben zur Kenntnis genommen, daß sich die Regierung der Schweiz die Möglichkeit einer späteren Teilnahme am EWR offengehalten hat. Sie würden die Teilnahme der Schweiz am EWR begrüßen und wären bereit, Verhandlungen aufzunehmen, wenn die Schweiz einen Antrag gemäß Artikel 128 des EWR-Abkommens, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum EWR-Abkommen, einreicht.

Ziffer 3 Eine spätere Teilnahme der Schweiz am EWR sollte auf den Ergebnissen beruhen, die in dem ursprünglichen EWR-Abkommen sowie in gleichzeitig ausgehandelten bilateralen Abkommen niedergelegt sind sowie auf etwaigen nachfolgenden Änderungen dieser Abkommen.

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2025

Gesetzesnummer

10007382

Dokumentnummer

NOR12079972

alte Dokumentnummer

N5199318972L