Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 165/1993Bundesgesetzblatt Nr. 165 aus 1993,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
Artikel 1
Ziele
Die Ziele dieses Abkommens sind:
durch die Ausweitung des gegenseitigen Handels die harmonische Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den EFTA-Staaten und Israel zu fördern;
faire Wettbewerbsbedingungen für den Handel zwischen den EFTA-Staaten und Israel zu schaffen;
auf diese Weise durch den Abbau der Handelshindernisse zu einer harmonischen Entwicklung und Ausweitung des Welthandels beizutragen;
die Zusammenarbeit zwischen den EFTA-Staaten und Israel fördern.
Dokumentnummer
NOR12081015
alte Dokumentnummer
N5199327063J