Norm Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg× ▾ ‹›Gliederung Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg Kundmachung BGBl. Nr. 435/1993 · 30.06.1993▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 435/1993 30.06.1993 435. Verordnung: Delegierung von Befugnissen hinsichtlich einer elektrischen Leitungsanlage an den Landeshauptmann von Oberösterreich und an den Landeshauptmann von Salzburg Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1