Rechtstracker.at

Anl. 3

Fassungen
ab 01.10.1993 — BGBl. Nr. 673/1993 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 3 heute01.10.1993 BGBl. Nr. 673/1993 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 673 aus 1993,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

01.10.1993BGBl. Nr. 673/1993

Außerkrafttretensdatum

Index

59/02 EFTA-Länder

Text

ANHANG römisch drei

AUF DEN IN ABSATZ 2 (a) VON ARTIKEL 4 BEZUG GENOMMEN WIRD

  1. Ziffer eins
    Einfuhrzölle, die in Österreich und Schweden auf die in Tabelle
    A dieses Anhangs angeführten Erzeugnisse mit Ursprung in Ungarn (Erzeugnisse des Vertrages über die Errichtung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl) angewandt werden, werden schrittweise gemäß den folgenden Zeitplänen abgeschafft:
(a) In Österreich wird jede Abgabe auf 50% des Ausgangszollsatzes
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens reduziert; weitere Reduzierungen auf 40%, 20%, 10% und 0% des Ausgangszollsatzes erfolgen jeweils am 1. Jänner 1994, 1995, 1996 und 1997.
(b) In Schweden wird jede Abgabe auf 60% des Ausgangszollsatzes zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens reduziert; weitere Reduzierungen auf 40%, 20%, 10% und 0% des Ausgangszollsatzes erfolgen jeweils am 1. Jänner 1994, 1995, 1996 und 1997.
  1. Ziffer 2
    Einfuhrzölle, die in Norwegen und Schweden auf die in Tabelle B angeführten Erzeugnisse mit Ursprung in Ungarn angewandt werden, werden schrittweise gemäß den folgenden Zeitplänen abgeschafft:
Jede Abgabe wird auf 60% des Ausgangszollsatzes zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens reduziert;
weitere Reduzierungen auf 40%, 20% und 0% des Ausgangszollsatzes erfolgen jeweils am 1. Jänner 1994, 1995 und 1996.
  1. Ziffer 3
    Einfuhrzölle, die in Österreich, Norwegen und Schweden auf die in den Tabellen C, D und E angeführten Textil- und Bekleidungserzeugnisse mit Ursprung in Ungarn angewandt werden, werden schrittweise gemäß den folgenden Zeitplänen abgeschafft:
(a) In Österreich wird jede Abgabe auf 65% des Ausgangszollsatzes
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens reduziert; weitere Reduzierungen auf vier Siebentel, drei Siebentel, zwei Siebentel und ein Siebentel des Ausgangszollsatzes erfolgen jeweils am 1. Jänner 1994, 1995, 1996 und 1997. Die verbleibende Abgabe wird am 1. Jänner 1998 abgeschafft.
(b) In Norwegen und Schweden wird jede Abgabe auf fünf Siebentel
des Ausgangszollsatzes zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens reduziert;
weitere Reduzierungen auf vier Siebentel, drei Siebentel, zwei Siebentel und ein Siebentel des Ausgangszollsatzes erfolgen jeweils am 1. Jänner 1994, 1995, 1996 und 1997. Die verbleibende Abgabe wird am 1. Jänner 1998 abgeschafft.
  1. Ziffer 4
    Nachdem Liechtenstein und die Schweiz die Zollabgaben auf industrielle Erzeugnisse mit Ursprung in Ungarn auf 0% des Ausgangszollsatzes zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens reduzieren, können sie im Falle von schwerwiegenden Störungen des inländischen Marktes, die sich aus dem geringeren Schutz bei in den Tabellen A bis E dieses Anhangs angeführten Erzeugnissen während des Abbaus der Zollabgaben für diese Erzeugnisse ergeben, Abgaben wiedereinführen, die ein Ausmaß an Schutz bieten, das nicht höher ist als das zu dem betreffenden Zeitpunkt in einem anderen EFTA-Staat vorherrschende und keinesfalls höher als die zu diesem Zeitpunkt in der Schweiz geltenden Meistbegünstigungsabgaben.

Tabelle A zu Anhang römisch drei

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   Waren-

  nummer      HS-Code                Warenbezeichnung

---------------------------------------------------------------------

26.01                Eisenerze und der Konzentrate, einschließlich

                     Schwefelkiesabbrände.

                     - Eisenerze und deren Konzentrate, ausgenommen

                       Schwefelkiesabbrände:

         2601.11     - - nicht agglomeriert

         2601.12     - - agglomeriert

26.02                Manganerze und deren Konzentrate,

                     einschließlich manganhaltiger Eisenerze und

                     Konzentrate mit einem Mangangehalt von

                     20 Gewichtsprozent oder mehr, berechnet auf

                     das Gewicht der Trockensubstanz.

26.19                Schlacke (ausgenommen granulierte Schlacke),

                     Hammerschlag, Zunder und andere Abfälle von

                     der Eisen- oder Stahlerzeugung.

      ex 2619.00     - Hochofenstaub

27.01                Steinkohle; Briketts und ähnliche feste

                     Brennstoffe aus Steinkohle.

27.02                Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen

                     Gagat (Jet).

27.04                Koks und Halbkoks (Schwelkoks), aus Steinkohle,

                     Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert;

                     Retortenkohle.

      ex 2704.00     - Koks und Halbkoks (Schwelkoks), aus Steinkohle

                       oder Braunkohle, ausgenommen Koks und Halbkoks

                       (Schwelkoks) für die Herstellung von

                       Elektroden

72.01                Roheisen und Spiegeleisen in Masseln, Blöcken

                     oder anderen Rohformen.

72.02                Ferrolegierungen.

                     - Ferromangan:

         7202.11     - - mit einem Gehalt von mehr als

                         2 Gewichtsprozent Kohlenstoff

                     - andere:

      ex 7202.99     - - sonstige:

                     - - - Ferrophosphor mit einem Phosphorgehalt

                           von mehr als 3 Gewichtsprozent, jedoch

                           weniger als 15 Gewichtsprozent

72.03                Durch direkte Reduktion von Eisenerz gewonnene

                     Eisenerzeugnisse und andere

                     Eisenschwammerzeugnisse, in Stücken, Pellets

                     oder ähnlichen Formen; Eisen mit einer Reinheit

                     von mindestens 99,94 Gewichtsprozent, in

                     Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen.

72.04                Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl;

                     Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl.

72.06                Eisen und nicht legierter Stahl in Form von

                     Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen

                     (ausgenommen Eisen der Nr. 7203).

72.07                Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl.

                     - mit einem Gehalt von weniger als

                       0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:

      ex 7207.11     - - mit rechteckigem (einschließlich

                         quadratischem) Querschnitt und einer Breite

                         von weniger als der zweifachen Stärke:

                     - - - gewalzt oder stranggegossen

      ex 7207.12     - - andere, mit rechteckigem (nicht

                         quadratischem) Querschnitt:

                     - - - gewalzt oder stranggegossen

      ex 7207.19     - - sonstige:

                     - - - mit rundem oder vieleckigem Querschnitt

                           und vorprofiliert, gewalzt oder

                           stranggegossen

      ex 7207.20     - mit einem Gehalt von 0,25 Gewichtsprozent oder

                       mehr Kohlenstoff:

                     - - mit rundem oder vieleckigem Querschnitt und

                         vorprofiliert, gewalzt oder stranggegossen

72.08                Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

                     legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm

                     oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch

                     überzogen.

                     - in Rollen, nur warmgewalzt, mit einer Stärke

                       von weniger als 3 mm und einer

                       Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder einer

                       Stärke von 3 mm oder mehr und einer

                       Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

         7208.11     - - mit einer Stärke von mehr als 10 mm

         7208.12     - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr, aber

                         nicht mehr als 10 mm

         7208.13     - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber

                         weniger als 4,75 mm

         7208.14     - - mit einer Stärke von weniger als 3 mm

                     - andere, in Rollen, nur warmgewalzt:

         7208.21     - - mit einer Stärke von mehr als 10 mm

         7208.22     - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr, aber

                         nicht mehr als 10 mm

         7208.23     - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber

                         weniger als 4,75 mm

         7208.24     - - mit einer Stärke von weniger als 3 mm

                     - nicht in Rollen, nur warmgewalzt, mit einer

                       Stärke von weniger als 3 mm und einer

                       Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder einer

                       Stärke von 3 mm oder mehr und einer

                       Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

         7208.31     - - auf vier Flächen oder auf der Kaliberstraße

                         gewalzt, mit einer Breite von 1 250 mm oder

                         weniger und einer Stärke von nicht weniger

                         als 4 mm, ohne Oberflächenmuster

         7208.32     - - sonstige, mit einer Stärke von mehr als

                         10 mm

         7208.33     - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm oder

                         mehr, aber nicht mehr als 10 mm

         7208.34     - - sonstige, mit einer Stärke von 3 mm oder

                         mehr, aber weniger als 4,75 mm

         7208.35     - - sonstige, mit einer Stärke von weniger als

                         3 mm

                     - andere, nicht in Rollen, nur warmgewalzt:

         7208.41     - - auf vier Flächen oder auf der Kaliberstraße

                         gewalzt, mit einer Breite von 1 250 mm oder

                         weniger und einer Stärke von nicht weniger

                         als 4 mm, ohne Oberflächenmuster

         7208.42     - - sonstige, mit einer Stärke von mehr als

                         10 mm

         7208.43     - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm oder

                         mehr, aber nicht mehr als 10 mm

         7208.44     - - sonstige, mit einer Stärke von 3 mm oder

                         mehr, aber weniger als 4,75 mm

         7208.45     - - sonstige, mit einer Stärke von weniger als

                         3 mm

      ex 7208.90     - andere:

                     - - nur oberflächenbearbeitet oder anders als

                         quadratisch oder rechteckig zugeschnitten

72.09                Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

                     legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm

                     oder mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch

                     überzogen.

                     - in Rollen, nur kaltgewalzt, mit einer Stärke

                       von weniger als 3 mm und einer

                       Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder einer

                       Stärke von 3 mm oder mehr und einer

                       Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

         7209.11     - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr

         7209.12     - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber

                         weniger als 3 mm

         7209.13     - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber

                         nicht mehr als 1 mm

         7209.14     - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm

                     - andere, in Rollen, nur kaltgewalzt:

         7209.21     - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr

         7209.22     - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber

                         weniger als 3 mm

         7209.23     - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber

                         nicht mehr als 1 mm

         7209.24     - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm

                     - nicht in Rollen, nur kaltgewalzt, mit einer

                       Stärke von weniger als 3 mm und einer

                       Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder einer

                       Stärke von 3 mm oder mehr und einer

                       Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

         7209.31     - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr

         7209.32     - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber

                         weniger als 3 mm

         7209.33     - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber

                         nicht mehr als 1 mm

         7209.34     - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm

                     - andere, nicht in Rollen, nur kaltgewalzt:

         7209.41     - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr

         7209.42     - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber

                         weniger als 3 mm

         7209.43     - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber

                         nicht mehr als 1 mm

         7209.44     - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm

      ex 7209.90     - andere:

                     - - nur oberflächenbearbeitet oder anders als

                         quadratisch oder rechteckig zugeschnitten

72.10                Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

                     legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm

                     oder mehr, plattiert oder überzogen.

                     - verzinnt:

      ex 7210.11     - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr:

                     - - - nur oberflächenbearbeitet oder anders als

                           quadratisch oder rechteckig zugeschnitten

      ex 7210.12     - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm:

                     - - - nur oberflächenbearbeitet oder anders als

                           quadratisch oder rechteckig zugeschnitten

      ex 7210.20     - verbleit, einschließlich Mattbleche:

                     - - nur oberflächenbearbeitet oder anders als

                         quadratisch oder rechteckig zugeschnitten

                     - elektrolytisch verzinkt:

      ex 7210.31     - - aus Stahl, mit einer Stärke von weniger als

                         3 mm und einer Mindeststreckgrenze von

                         275 MPa, oder mit einer Stärke von 3 mm oder

                         mehr und einer Mindeststreckgrenze von

                         355 MPa:

                     - - - nur oberflächenbearbeitet oder anders als

                           quadratisch oder rechteckig zugeschnitten

      ex 7210.39     - - sonstige:

                     - - - nur oberflächenbearbeitet oder anders als

                           quadratisch oder rechteckig zugeschnitten

                     - anders verzinkt:

      ex 7210.41     - - gewellt:

                     - - - nur oberflächenbearbeitet oder anders als

                           quadratisch oder rechteckig zugeschnitten

      ex 7210.49     - - sonstige:

                     - - - nur oberflächenbearbeitet oder anders als

                           quadratisch oder rechteckig zugeschnitten

      ex 7210.50     - mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden

                       überzogen:

                     - - nur oberflächenbearbeitet oder anders als

                         quadratisch oder rechteckig zugeschnitten

      ex 7210.60     - mit Aluminium überzogen:

                     - - nur oberflächenbearbeitet oder anders als

                         quadratisch oder rechteckig zugeschnitten

      ex 7210.70     - mit Farbe bestrichen, lackiert oder mit

                       Kunststoff überzogen:

                     - - nur oberflächenbearbeitet oder anders als

                         quadratisch oder rechteckig zugeschnitten

      ex 7210.90     - andere:

                     - - andere als versilbert, vergoldet, plattiert

                         oder emailliert, nur oberflächenbearbeitet,

                         einschließlich plattiert, oder anders als

                         quadratisch oder rechteckig zugeschnitten

72.11                Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

                     legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger

                     als 600 mm, weder plattiert noch überzogen.

                     - nur warmgewalzt, mit einer Stärke von weniger

                       als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze von

                       275 MPa, oder mit einer Stärke von 3 mm oder

                       mehr und einer Mindeststreckgrenze von

                       355 MPa:

         7211.11     - - auf vier Flächen oder auf der Kaliberstraße

                         gewalzt, mit einer Breite von mehr als

                         150 mm und einer Stärke von nicht weniger

                         als 4 mm, nicht in Rollen, ohne

                         Oberflächenmuster

         7211.12     - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm oder

                         mehr

         7211.19     - - sonstige

                     - andere, nur warmgewalzt:

         7211.21     - - auf vier Flächen oder auf der Kaliberstraße

                         gewalzt, mit einer Breite von mehr als

                         150 mm und einer Stärke von nicht weniger

                         als 4 mm, nicht in Rollen, ohne

                         Oberflächenmuster

         7211.22     - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm oder

                         mehr

         7211.29     - - sonstige

      ex 7211.30     - nur kaltgewalzt, mit einer Stärke von weniger

                       als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze von

                       275 MPa, oder mit einer Stärke von 3 mm oder

                       mehr und einer Mindeststreckgrenze von

                       355 MPa:

                     - - mit einer Breite von mehr als 500 mm

                     - andere, nur kaltgewalzt:

      ex 7211.41     - - mit einem Gehalt von weniger als

                         0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:

                     - - - mit einer Breite von mehr als 500 mm

                     - - - mit einer Breite von 500 mm oder weniger,

                           in Rollen, zur Herstellung von Weißband

      ex 7211.49     - - sonstige:

                     - - - mit einer Breite von mehr als 500 mm

      ex 7211.90     - andere:

                     - - mit einer Breite von mehr als 500 mm, nur

                         oberflächenbearbeitet

72.12                Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

                     legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger

                     als 600 mm, plattiert oder überzogen.

      ex 7212.10     - verzinnt:

                     - - Weißblech und -band, nur

                         oberflächenbearbeitet

                     - - andere, mit einer Breite von mehr als

                         500 mm, nur oberflächenbearbeitet

                     - elektrolytisch verzinkt:

      ex 7212.21     - - aus Stahl, mit einer Stärke von weniger als

                         3 mm und einer Mindeststreckgrenze von

                         275 MPa, oder mit einer Stärke von 3 mm oder

                         mehr und einer Mindeststreckgrenze von

                         355 MPa:

                     - - - mit einer Breite von mehr als 500 mm, nur

                           oberflächenbearbeitet

      ex 7212.29     - - sonstige:

                     - - - mit einer Breite von mehr als 500 mm, nur

                           oberflächenbearbeitet

      ex 7212.30     - anders verzinkt:

                     - - mit einer Breite von mehr als 500 mm, nur

                         oberflächenbearbeitet

      ex 7212.40     - mit Farbe bestrichen, lackiert oder mit

                       Kunststoff überzogen:

                     - - Weißblech oder -band, nur lackiert

                     - - sonstige, mit einer Breite von mehr als

                         500 mm, nur oberflächenbearbeitet

      ex 7212.50     - anders überzogen als versilbert, vergoldet,

                       platiniert oder emailliert, nur

                       oberflächenbearbeitet:

                     - - mit einer Breite von mehr als 500 mm

      ex 7212.60     - plattiert:

                     - - mit einer Breite von mehr als 500 mm, nur

                         oberflächenbearbeitet

                     - - mit einer Breite von 500 mm oder weniger,

                         warmgewalzt, nur plattiert

72.13                Stangen und Stäbe, aus Eisen oder nicht

                     legiertem Stahl, warmgewalzt, in unregelmäßigen

                     Rollen

72.14                Stangen und Stäbe, aus Eisen oder nicht

                     legiertem Stahl, nur geschmiedet, warmgewalzt,

                     warmgezogen, auch nach dem Walzen verwunden

         7214.20     - mit vom Walzen herrührenden Einkerbungen,

                       Rippen, Rillen oder anderen Verformungen, oder

                       nach dem Walzen verwunden

         7214.30     - aus Automatenstahl

         7214.40     - andere, mit einem Gehalt von weniger als

                       0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff

         7214.50     - andere, mit einem Gehalt von

                       0,25 Gewichtsprozent oder mehr, aber weniger

                       als 0,6 Gewichtsprozent Kohlenstoff

         7214.60     - andere, mit einem Gehalt von

                       0,6 Gewichtsprozent oder mehr Kohlenstoff

72.15                Andere Stangen und Stäbe, aus Eisen oder nicht

                     legiertem Stahl.

      ex 7215.90     - andere:

                     - - warmgewalzt, warmgezogen oder warm

                         stranggepreßt, nur plattiert

72.16                Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl.

         7216.10     - U-, I- oder H-Profile, nur warmgewalzt,

                       warmgezogen oder warm stranggepreßt, mit einer

                       Höhe von weniger als 80 mm

                     - L- oder T-Profile, nur warmgewalzt,

                       warmgezogen oder warm stranggepreßt, mit einer

                       Höhe von weniger als 80 mm:

         7216.21     - - L-Profile

         7216.22     - - T-Profile

                     - U-, I- oder H-Profile, nur warmgewalzt,

                       warmgezogen oder warm stranggepreßt, mit einer

                       Höhe von 80 mm oder mehr:

         7216.31     - - U-Profile

         7216.32     - - I-Profile

         7216.33     - - H-Profile

         7216.40     - L- oder T-Profile, nur warmgewalzt,

                       warmgezogen oder warm stranggepreßt, mit einer

                       Höhe von 80 mm oder mehr

         7216.50     - andere Profile, nur warmgewalzt, warmgezogen

                       oder warm stranggepreßt

      ex 7216.90     - andere:

                     - - warmgewalzt, warmgezogen oder warm

                         stranggepreßt, nur plattiert

72.18                Rostfreier Stahl in Form von Rohblöcken (Ingots)

                     oder anderen Rohformen; Halbzeug aus rostfreiem

                     Stahl.

         7218.10     - Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen

      ex 7218.90     - andere:

                     - - gewalzt oder stranggegossen

72.19                Flachgewalzte Erzeugnisse aus rostfreiem Stahl,

                     mit einer Breite von 600 mm oder mehr.

                     - nur warmgewalzt, in Rollen:

         7219.11     - - mit einer Stärke von mehr als 10 mm

         7219.12     - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr, aber

                         nicht mehr als 10 mm

         7219.13     - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber

                         weniger als 4,75 mm

         7219.14     - - mit einer Stärke von weniger als 3 mm

                     - nur warmgewalzt, nicht in Rollen:

         7219.21     - - mit einer Stärke von mehr als 10 mm

         7219.22     - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr, aber

                         nicht mehr als 10 mm

         7219.23     - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber

                         weniger als 4,75 mm

         7219.24     - - mit einer Stärke von weniger als 3 mm

                     - nur kaltgewalzt:

         7219.31     - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr

         7219.32     - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber

                         weniger als 4,75 mm

         7219.33     - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber

                         weniger als 3 mm

         7219.34     - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber

                         nicht mehr als 1 mm

         7219.35     - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm

      ex 7219.90     - andere:

                     - - nur oberflächenbearbeitet, einschließlich

                         plattiert, oder anders als quadratisch oder

                         rechteckig zugeschnitten

72.20                Flachgewalzte Erzeugnisse aus rostfreiem Stahl,

                     mit einer Breite von weniger als 600 mm.

                     - nur warmgewalzt:

         7220.11     - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr

         7220.12     - - mit einer Stärke von weniger als 4,75 mm

      ex 7220.20     - nur kaltgewalzt:

                     - - mit einer Breite von mehr als 500 mm

      ex 7220.90     - andere:

                     - - mit einer Breite von mehr als 500 mm, nur

                         oberflächenbearbeitet, einschließlich

                         plattiert

                     - - mit einer Breite von 500 mm oder weniger,

                         warmgewalzt, nur plattiert

72.21                Stangen und Stäbe, warmgewalzt, in

                     unregelmäßigen Rollen, aus rostfreiem Stahl.

72.22                Andere Stangen und Stäbe aus rostfreiem Stahl;

                     Profile aus rostfreiem Stahl.

         7222.10     - Stangen und Stäbe, nur warmgewalzt,

                       warmgezogen oder warm stranggepreßt

      ex 7222.30     - andere Stangen und Stäbe:

                     - - warmgewalzt, warmgezogen oder warm

                         stranggepreßt, nur plattiert

      ex 7222.40     - Profile:

                     - - nur warmgewalzt, warmgezogen oder warm

                         stranggepreßt, auch nur plattiert

72.24                Anderer legierter Stahl in Form von Rohblöcken

                     (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus

                     anderem legierten Stahl.

         7224.10     - Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen

      ex 7224.90     - andere:

                     - - warmgewalzt oder stranggegossen

72.25                Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten

                     Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr.

         7225.10     - aus Silicium-Elektro-Stahl

      ex 7225.20     - aus Schnellarbeitsstahl:

                     - - nur gewalzt, nur oberflächenbearbeitet,

                         einschließlich plattiert, oder anders als

                         quadratisch oder rechteckig zugeschnitten

         7225.30     - andere, nur warmgewalzt, in Rollen

         7225.40     - andere, nur warmgewalzt, nicht in Rollen

         7225.50     - nur kaltgewalzt

      ex 7225.90     - andere:

                     - - nur oberflächenbearbeitet, einschließlich

                         plattiert, oder anders als quadratisch oder

                         rechteckig zugeschnitten

72.26                Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten

                     Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm.

      ex 7226.10     - aus Silicium-Elektro-Stahl

                     - - nur warmgewalzt

                     - - andere, mit einer Breite von mehr als 500 mm

      ex 7226.20     - aus Schnellarbeitsstahl:

                     - - nur warmgewalzt

                     - - nur kaltgewalzt, mit einer Breite von mehr

                         als 500 mm

                     - - sonstige:

                     - - - mit einer Breite von mehr als 500 mm, nur

                           oberflächenbearbeitet, einschließlich

                           plattiert

                     - - - mit einer Breite von 500 mm oder weniger,

                           warmgewalzt, nur plattiert

                     - andere:

         7226.91     - - nur warmgewalzt

      ex 7226.92     - - nur kaltgewalzt:

                     - - - mit einer Breite von mehr als 500 mm

      ex 7226.99     - - sonstige:

                     - - - mit einer Breite von mehr als 500 mm, nur

                           oberflächenbearbeitet, einschließlich

                           plattiert

                     - - - mit einer Breite von 500 mm oder weniger,

                           warmgewalzt, nur plattiert

72.27                Stangen und Stäbe, warmgewalzt, in

                     unregelmäßigen Rollen, aus anderem legierten

                     Stahl.

72.28                Andere Stangen und Stäbe aus anderem legierten

                     Stahl; Profile aus anderem legierten Stahl;

                     Hohlbohrstangen und -stäbe, aus legiertem oder

                     nicht legiertem Stahl.

      ex 7228.10     - Stangen und Stäbe aus Schnellarbeitsstahl:

                     - - nur warmgewalzt, warmgezogen oder warm

                         stranggepreßt, einschließlich nur plattiert

      ex 7228.20     - Stangen und Stäbe, aus Silicium-Mangan-Stahl:

                     - - nur warmgewalzt, warmgezogen oder warm

                         stranggepreßt, einschließlich nur plattiert

         7228.30     - andere Stangen und Stäbe, nur warmgewalzt,

                       warmgezogen oder warm stranggepreßt

      ex 7228.60     - andere Stangen und Stäbe:

                     - - warmgewalzt, warmgezogen oder warm

                         stranggepreßt, nur plattiert

      ex 7228.70     - Profile:

                     - - nur warmgewalzt, warmgezogen oder warm

                         stranggepreßt, einschließlich nur plattiert

         7228.80     - Hohlbohrstangen und -stäbe

73.01                Spundwandeisen aus Eisen oder Stahl, auch

                     gelocht oder aus Teilen zusammengesetzt;

                     geschweißte Profile aus Eisen oder Stahl.

         7301.10     - Spundwandeisen

73.02                Bahnbaumaterial aus Eisen oder Stahl, und zwar:

                     Schienen, Leitschienen, Zahnstangen,

                     Weichenzungen, Herzstücke,

                     Zungenverbindungsstangen und anderes Material

                     für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen,

                     Laschen, Schienenstühle, Stuhlkeile,

                     Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und

                     Spurstangen sowie andere, nur für das Verbinden

                     oder Befestigen von Schienen geeignetes

                     Material.

      ex 7302.10     - Schienen:

                     - - andere als Stromschienen mit einem Leiter

                         aus Nichteisenmetall

         7302.20     - Bahnschwellen

      ex 7302.40     - Laschen und Unterlagsplatten:

                     - - gewalzt

      ex 7302.90     - andere:

                     - Leitschienen

                        TABELLE C ZU ANHANG III

---------------------------------------------------------------------

   Waren-

  nummer      HS-Code                Warenbezeichnung

---------------------------------------------------------------------

52.04                Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für

                     den Kleinverkauf.

                     - nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf:

         5204.11     - - 85 Gewichtsprozent oder mehr Baumwolle

                         enthaltend

         5204.19     - - sonstige

52.05                Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne),

                     85 Gewichtsprozent oder mehr Baumwolle

                     enthaltend, nicht in Aufmachungen für den

                     Kleinverkauf.

52.06                Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne),

                     weniger als 85 Gewichtsprozent Baumwolle

                     enthaltend, nicht in Aufmachungen für den

                     Kleinverkauf.

52.08                Gewebe aus Baumwolle, 85 Gewichtsprozent oder

                     mehr Baumwolle enthaltend, mit einem

                     Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger

52.09                Gewebe aus Baumwolle, 85 Gewichtsprozent oder

                     mehr Baumwolle enthaltend, mit einem

                     Quadratmetergewicht von mehr als 200 g.

52.10                Gewebe aus Baumwolle, weniger als

                     85 Gewichtsprozent Baumwolle enthaltend,

                     überwiegend oder ausschließlich mit Chemiefasern

                     gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von

                     200 g oder weniger.

52.11                Gewebe aus Baumwolle, weniger als

                     85 Gewichtsprozent Baumwolle enthaltend,

                     überwiegend oder ausschließlich mit Chemiefasern

                     gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr

                     als 200 g.

52.12                Andere Gewebe aus Baumwolle.

55.08                Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen

                     Stapelfasern, auch in Aufmachungen für den

                     Kleinverkauf.

         5508.10     - aus synthetischen Stapelfasern

55.09                Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen

                     Stapelfasern, nicht in Aufmachungen für den

                     Kleinverkauf.

55.11                Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen

                     oder künstlichen Stapelfasern, in Aufmachungen

                     für den Kleinverkauf.

         5511.10     - aus synthetischen Stapelfasern,

                       85 Gewichtsprozent oder mehr solche Fasern

                       enthaltend

         5511.20     - aus synthetischen Stapelfasern, weniger als

                       85 Gewichtsprozent solche Fasern enthaltend

58.01                Gewebte Samte und Plüsche sowie Chenillegewebe,

                     ausgenommen Waren der Nummer 58.02 oder 58.06.

         5801.10     - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

                     - aus Baumwolle

         5801.21     - - Schußsamte und Schußplüsche, nicht

                         aufgeschnitten

         5801.22     - - gerippte Schußsamte und gerippte

                         Schußplüsche, aufgeschnitten

         5801.23     - - sonstige Schußsamte und Schußplüsche

         5801.24     - - Kettsamte und Kettplüsche, nicht

                         aufgeschnitten

         5801.25     - - Kettsamte und Kettplüsche, aufgeschnitten

         5801.26     - - Chenillegewebe

                     - aus Chemiefasern:

         5801.31     - - Schußsamte und Schußplüsche, nicht

                         aufgeschnitten

         5801.32     - - gerippte Schußsamte und gerippte

                         Schußplüsche, aufgeschnitten

         5801.33     - - sonstige Schußsamte und Schußplüsche

         5801.34     - - Kettsamte und Kettplüsche, nicht

                         aufgeschnitten

         5801.35     - - Kettsamte und Kettplüsche, aufgeschnitten

         5801.36     - - Chenillegewebe

58.02                Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe,

                     ausgenommen gewebte Bänder der Nummer 58.06;

                     getuftete Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen,

                     ausgenommen Erzeugnisse der Nummer 57.03.

58.11                Textile Flächenerzeugnisse, als Meterware,

                     bestehend aus einer oder mehreren Lagen von

                     Spinnstoffen, mit wattierendem Material durch

                     Steppen oder auf andere Weise verbunden,

                     ausgenommen Stickereien der Nummer 58.10.

60.01                Samte, Plüsche einschließlich

                     Hochflorerzeugnisse und Schlingenerzeugnisse,

                     gewirkt oder gestrickt.

60.02                Andere gewirkte oder gestrickte

                     Flächenerzeugnisse.

         6002.20     - andere, mit einer Breite von 30 cm oder

                       weniger

                     - andere, kettengewirkt (einschließlich

                       Erzeugnisse der Häkelgalonmaschine):

         6002.41     - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

         6002.42     - - aus Baumwolle

         6002.43     - - aus Chemiefasern

                     - andere:

         6002.91     - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

         6002.92     - - aus Baumwolle

         6002.93     - - aus Chemiefasern

61.01                Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,

                     Anoraks (einschließlich Schijacken), Windjacken

                     (Blousons) und ähnliche Waren, gewirkt oder

                     gestrickt, für Männer oder Knaben, ausgenommen

                     solche der Nummer 61.03.

         6101.10     - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

         6101.20     - aus Baumwolle

         6101.30     - aus Chemiefasern

61.02                Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,

                     Anoraks (einschließlich Schijacken), Windjacken

                     (Blousons) und ähnliche Waren, gewirkt oder

                     gestrickt, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen

                     solche der Nummer 61.04.

         6102.10     - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

         6102.20     - aus Baumwolle

         6102.30     - aus Chemiefasern

61.03                Anzüge, Ensembles, Sakkos (Blazer), lange Hosen,

                     Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und kurze Hosen

                     (ausgenommen Badebekleidung), gewirkt oder

                     gestrickt, für Männer oder Knaben.

                     - Sakkos (Blazer):

         6103.31     - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

         6103.32     - - aus Baumwolle

         6103.33     - - aus synthetischen Spinnstoffen

         6103.39     - - aus sonstigen Spinnstoffen

61.04                Kostüme, Ensembles, Jacken, Sakkos (Blazer),

                     Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen,

                     Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und kurze Hosen

                     (ausgenommen Badebekleidung), gewirkt oder

                     gestrickt, für Frauen oder Mädchen:

                     - Jacken und Sakkos (Blazer):

         6104.31     - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

         6104.32     - - aus Baumwolle

         6104.33     - - aus synthetischen Spinnstoffen

         6104.39     - - aus sonstigen Spinnstoffen

                     - Kleider:

         6104.41     - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

         6104.42     - - aus Baumwolle

         6104.43     - - aus synthetischen Spinnstoffen

         6104.44     - - aus künstlichen Spinnstoffen

61.05                Hemden, gewirkt oder gestrickt, für Männer oder

                     Knaben.

61.06                Blusen und Hemdblusen, gewirkt oder gestrickt,

                     für Frauen oder Mädchen.

         6106.10     - aus Baumwolle

         6106.20     - aus Chemiefasern

      ex 6106.90     - aus sonstigen Spinnstoffen:

                     - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

61.07                Unterhosen, Nachthemden, Pyjamas, Bademäntel,

                     Hausmäntel und ähnliche Waren, gewirkt oder

                     gestrickt, für Männer oder Knaben.

                     - Unterhosen:

         6107.11     - - aus Baumwolle

         6107.12     - - aus Chemiefasern

         6107.19     - - aus sonstigen Spinnstoffen

61.08                Unterkleider, Unterröcke, Unterhosen,

                     Nachthemden, Pyjamas, Negliges, Bademäntel,

                     Hausmäntel und ähnliche Waren, gewirkt oder

                     gestrickt, für Frauen oder Mädchen.

                     - Unterhosen:

         6108.21     - - aus Baumwolle

         6108.22     - - aus Chemiefasern

         6108.29     - - aus sonstigen Spinnstoffen

61.09                T-Shirts und Unterleibchen, gewirkt oder

                     gestrickt.

61.10                Pullover, Westen (Gilets) und ähnliche Waren,

                     einschließlich Unterziehpullis, gewirkt oder

                     gestrickt.

         6110.10     - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

         6110.20     - aus Baumwolle

         6110.30     - aus Chemiefasern

61.12                Trainingsanzüge, Schianzüge und Badebekleidung,

                     gewirkt oder gestrickt.

                     - Trainingsanzüge:

         6112.11     - - aus Baumwolle

         6112.12     - - aus synthetischen Spinnstoffen

         6112.19     - - aus sonstigen Spinnstoffen

         6112.20     - Schianzüge

61.13    6113.00     Bekleidung aus gewirkten oder gestrickten

                     Erzeugnissen der Nummer 59.03, 59.06 oder 59.07.

61.14                Andere Bekleidung, gewirkt oder gestrickt.

         6114.10     - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

         6114.20     - aus Baumwolle

         6114.30     - aus Chemiefasern

61.15                Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und

                     andere Strumpfwaren, einschließlich

                     Krampfadernstrümpfe und Fußbekleidung ohne

                     zusätzlich angebrachte Sohlen, gewirkt oder

                     gestrickt.

                     - Strumpfhosen:

         6115.12     - - aus synthetischen Spinnstoffen, mit einem

                         Titer von 67 dtex oder mehr je Einfachgarn

         6115.19     - - aus sonstigen Spinnstoffen

         6115.20     - Damenstrümpfe (einschließlich Kniestrümpfe),

                       mit einem Titer je Einfachgarn von weniger als

                       67 dtex

                     - andere:

         6115.91     - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

         6115.92     - - aus Baumwolle

         6115.93     - - aus synthetischen Spinnstoffen

         6115.99     - - aus sonstigen Spinnstoffen

62.01                Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,

                     Anoraks (einschließlich Schijacken), Windjacken

                     (Blousons) und ähnliche Waren, für Männer oder

                     Knaben, ausgenommen solche der Nummer 62.03.

                     - andere:

         6201.91     - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

         6201.92     - - aus Baumwolle

         6201.93     - - aus Chemiefasern

62.02                Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,

                     Anoraks (einschließlich Schijacken), Windjacken

                     (Blousons) und ähnliche Waren, für Frauen oder

                     Mädchen, ausgenommen solche der Nummer 62.04.

                     - andere:

         6202.91     - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

         6202.92     - - aus Baumwolle

         6202.93     - - aus Chemiefasern

62.03                Anzüge, Ensembles, Sakkos (Blazer), lange Hosen,

                     Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und kurze Hosen

                     (ausgenommen Badebekleidung), für Männer oder

                     Knaben.

                     - lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl.

                       und kurze Hosen:

         6203.41     - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

         6203.42     - - aus Baumwolle

         6203.43     - - aus synthetischen Spinnstoffen

         6203.49     - - aus sonstigen Spinnstoffen

62.04                Kostüme, Ensembles, Jacken, Sakkos (Blazer),

                     Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen,

                     Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und kurze Hosen

                     (ausgenommen Badebekleidung), für Frauen oder

                     Mädchen.

                     - Kleider:

         6204.41     - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

         6204.42     - - aus Baumwolle

         6204.43     - - aus synthetischen Spinnstoffen

         6204.44     - - aus künstlichen Spinnstoffen

                     - lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl.

                       und kurze Hosen:

         6204.61     - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

         6204.62     - - aus Baumwolle

         6204.63     - - aus synthetischen Spinnstoffen

         6204.69     - - aus sonstigen Spinnstoffen

62.05                Hemden für Männer oder Knaben.

         6205.10     - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

         6205.20     - aus Baumwolle

         6205.30     - aus Chemiefasern

62.06                Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen.

         6206.20     - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

         6206.30     - aus Baumwolle

         6206.40     - aus Chemiefasern

62.07                Unterleibchen, Unterhosen, Nachthemden, Pyjamas,

                     Bademäntel, Hausmäntel und ähnliche Waren, für

                     Männer oder Knaben.

62.08                Unterleibchen, Unterkleider, Unterröcke,

                     Unterhosen, Nachthemden, Pyjamas, Negliges,

                     Bademäntel, Hausmäntel und ähnliche Waren, für

                     Frauen oder Mädchen.

63.02                Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche für die

                     Körperpflege und Küchenwäsche.

                     - andere Bettwäsche, bedruckt:

         6302.21     - - aus Baumwolle

         6302.22     - - aus Chemiefasern

         6302.29     - - aus sonstigen Spinnstoffen

                     - andere Bettwäsche:

         6302.31     - - aus Baumwolle

         6302.32     - - aus Chemiefasern

         6302.39     - - aus sonstigen Spinnstoffen

                     - andere Tischwäsche:

         6302.51     - - aus Baumwolle

         6302.53     - - aus Chemiefasern

         6302.59     - - aus sonstigen Spinnstoffen

         6302.60     - Wäsche für die Körperpflege und Küchenwäsche,

                       aus gewebten oder gewirkten

                       Frottiererzeugnissen, aus Baumwolle

                     - andere:

         6302.91     - - aus Baumwolle

         6302.93     - - aus Chemiefasern

         6302.99     - - aus sonstigen Spinnstoffen

Gesetzesnummer

10007452

Dokumentnummer

NOR12081637

alte Dokumentnummer

N5199331151J