Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Guatemala
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 696/1994Bundesgesetzblatt Nr. 696 aus 1994,
Typ
Vertrag – Multilateral
Inkrafttretensdatum
21.07.1994
Index
59/03 GATT, Welthandelsorganisation
Langtitel
(Übersetzung)
PROTOKOLL ÜBER DEN BEITRITT GUATEMALAS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
StF: BGBl. Nr. 696/1994 (NR: GP XVIII RV 1500 AB 1630 S. 166. BR: AB 4798 S. 587.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrags wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Rücknahme des anläßlich der Unterzeichnung des Protokolls erklärten Vorbehalts der Ratifikation wurde am 21. Juli 1994 dem Generaldirektor des GATT notifiziert; das Protokoll ist für Österreich mit diesem Tag in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung Guatemalas (im folgenden als „Guatemala“ bezeichnet), sind
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Ergebnisse der Verhandlungen über den Beitritt Guatemalas zum Allgemeinen Abkommen,
DURCH ihre Vertreter wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2015
Dokumentnummer
NOR11007604
alte Dokumentnummer
N5199423352L