Norm Memorandum of Understanding über den Export von bestimmten Textilprodukten aus Baumwolle und aus Chemiefasern aus Indien zum Import nach Österreich× ▾ ‹›Gliederung Memorandum of Understanding über den Export von bestimmten Textilprodukten aus Baumwolle und aus Chemiefasern aus Indien zum Import nach Österreich Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1994 — BGBl. Nr. 37/1994 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.1994 BGBl. Nr. 37/1994 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.1994 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenEinleitung: · Beschränkungsdauer: · Beschränkungsumfang und Zuwachsrate:Art. 1AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3I. Bekleidung und BekleidungszubehörAnl. 4Anl. 5Anl. 6Anl. 7