Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kunststoffverarbeiter-Meisterprüfungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 289/1994Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
50/01 Gewerbeordnung
Beachte
Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994 Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994
mit Ablauf des 31. Jänner 2004 außer Kraft getreten.
Text
Fachkunde
§ 4. Die Prüfung im Gegenstand Fachkunde hat je eine Aufgabe aus folgenden Bereichen zu umfassen: Paragraph 4, Die Prüfung im Gegenstand Fachkunde hat je eine Aufgabe aus folgenden Bereichen zu umfassen:
Materialkunde:
Bestimmungen von Typ, Eigenschaften, Bezeichnung, Verwendung, Konditionierung und Verarbeitung der Werk- und Hilfsstoffe,
Besonderheiten bestimmter Werk- und Hilfsstoffe, wie Brandverhalten, Selbstentzündung, Entweichen gesundheitsschädlicher Dämpfe, Lebensmittelechtheit, physiologische Unbedenklichkeit und Entsorgungstechniken,
Additive, Füllstoffe und deren Einfluß,
Rheologie und Berücksichtigung rheologischer Kenngrößen,
Teileprüfung (Maße, Gewicht, Gefüge, Oberfläche und Farbe),
Maschinen- und Peripheriegeräte, Einrichtungen und Anlagen wie Kühltürme, Wasseraufbereitung und Absaugung:
Arten und Auswahlkriterien,
Automatisierung, Einsatz von Robotern und Werkzeugwechsel (Handling-Geräte),
Arten der Steuerungen, insbesondere zur computergestützten Fertigung wie NC, CNC sowie Vernetzung wie CAD, CIM, CAM,
BDE,
marktgängige EDV-Programme für die computergestützte Fertigung und
Hydraulik, Pneumatik, Mechanik, Grundkenntnisse der Elektrik und Elektronik,
Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen,
Arbeitskunde:
b Qualitätsoptimierung und -sicherung,
Fachliche Sondervorschriften (einschlägige Vorschriften und Normen) und
Branchenspezifischer Umwelt- und Arbeitnehmerschutz:
einschlägige Sicherheitsvorschriften der Unfallverhütung und des Arbeitnehmerschutzes und
einschlägige Vorschriften des Umweltschutzes.
Schlagworte
Werkstoff, Maschinengerät, Qualitätssicherung, Umweltnehmerschutz
Dokumentnummer
NOR12082756
Alte Dokumentnummer
N5199435185J