Kurztitel
Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent-Ausbildungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 495/1994 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 407/2001Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 407 aus 2001,
Text
Lehrzeitanrechnungen von verwandten Lehrberufen
§ 2. Die in den verwandten Lehrberufen zurückgelegte Lehrzeit ist auf die Lehrzeit im Lehrberuf „Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent'' wie folgt anzurechnen: Paragraph 2, Die in den verwandten Lehrberufen zurückgelegte Lehrzeit ist auf die Lehrzeit im Lehrberuf „Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent'' wie folgt anzurechnen:
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Anrechnung der
Lehrzeit auf den
Verwandter Lehrberuf Lehrberuf Pharmazeutisch-
kaufmännischer Assistent
Lehrjahr Ausmaß
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Buchhändler 1. voll
Bürokaufmann 1. voll
Chemielaborant 1. voll
Drogist 1. voll
2. voll
Einzelhandelskaufmann 1. voll
2. 1/2
Fotokaufmann 1. voll
Großhandelskaufmann 1. voll
2. 1/2
Hotel- und
Gastgewerbeassistent 1. voll
Industriekaufmann 1. voll
Musikalienhändler 1. voll
Reisebüroassistent 1. voll
Speditionskaufmann 1. voll
Versicherungskaufmann 1. voll
Waffen- und
Munitionshändler 1. voll
Schlagworte
Hotelgewerbeassistent, Waffenhändler