Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Slowakischen Republik
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 887/1994Bundesgesetzblatt Nr. 887 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
59/12 Fremdenverkehr
Text
Artikel 7
Die Vertragsparteien werden die Tourismuswerbung, den Austausch und Vertrieb von Tourismusinformationen und -publikationen sowie die regionalen Initiativen der gemeinsamen Tourismuswerbung weiterhin fördern und unterstützen.
Schlagworte
Tourismuspublikation
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016
Dokumentnummer
NOR12083832
Alte Dokumentnummer
N5199442096J