Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Durchführung der Intervention von Getreide
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 1020/1994 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 412/2004Bundesgesetzblatt Nr. 1020 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 412 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Interventionslager
§ 5. Die AMA kann mit dem Lagerhalter einen Lagervertrag abschließen, wenn das besichtigte Lager den für ein Interventionslager festgelegten Anforderungen entspricht. Paragraph 5, Die AMA kann mit dem Lagerhalter einen Lagervertrag abschließen, wenn das besichtigte Lager den für ein Interventionslager festgelegten Anforderungen entspricht.
Dokumentnummer
NOR12091002
Alte Dokumentnummer
N5199855474L