Rechtstracker.at

§ 13

Fassungen
15.07.1995 bis 12.11.2002 — BGBl. Nr. 454/1995
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 1315.07.199512.11.2002 § → § BGBl. Nr. 454/1995 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 419/2002
§ 1301.01.199514.07.1995 BGBl. Nr. 1015/1994 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Stärke/Zucker-Produktionserstattungs-Verordnung 1995

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 1015 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 419 aus 2002,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13

Inkrafttretensdatum

15.07.1995BGBl. Nr. 454/1995

Außerkrafttretensdatum

12.11.2002aufgehoben durch BGBl. II Nr. 419/2002

Index

55 Wirtschaftslenkung

Text

Paragraph 13,

  1. Absatz eins,Die für die Freigabe der Sicherheit für die Produktionserstattung bei der Herstellung von verätherten oder veresterten Stärken als Verarbeitungserzeugnisse nach den in Paragraph eins, genannten Rechtsakten vorgesehene Erklärung ist der Marktordnungsstelle vom Erstattungswerber unverzüglich vorzulegen.
  2. Absatz 2,Die in den in Paragraph eins, genannten Rechts akten geforderte anerkannte Bestandsbuchführung ist gegeben, wenn der Erstattungswerber
    1. Ziffer eins
      ordnungsgemäß kaufmännische Bücher führt und in diesem Rahmen gesonderte Aufzeichnungen macht über
    2. Ziffer 2
      den Zu- und Abgang sowie den Bestand an verätherten und veresterten Stärken,
    3. Ziffer 3
      die Mengen der aus oder unter Verwendung von verätherten und veresterten Stärken hergestellten Erzeugnisse.
  3. Absatz 3,Für verätherte und veresterte Stärken des KN-Codes 3505 10 50 ist für Zwecke der in Paragraph eins, angeführten Rechtsakte ein Kontrollexemplar T 5 auszustellen. Bei der Ausstellung des Kontrollexemplares sind die für Zölle geltenden Rechtsvorschriften anzuwenden.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 454/1995

Schlagworte

Zugang

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2026

Gesetzesnummer

10007608

Dokumentnummer

NOR12084957

Alte Dokumentnummer

N5199529928L