Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Beihilfen für Magermilch und Magermilchpulver für Futterzwecke
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 1101/1994 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 236/2000Bundesgesetzblatt Nr. 1101 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 236 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Anlage 3
zu § 17
I. Kriterienrömisch eins. Kriterien
Magermilchpulver in unverarbeitetem Zustand:
Fettgehalt
Wassergehalt
Labmolke
Stärke
Fremdstoffe:
Grasgrünmehl oder Luzernegrünmehl
Ölkuchen und/oder Mehl von getrocknetem und entfettetem Rapsund/oder Rübsensamen
andere zur Fütterung bestimmte pflanzliche Erzeugnisse
Magermilchpulver in einer Mischung:
Fettgehalt (einschließlich der fettlöslichen technologischen Zusatzstoffe)
Wassergehalt
Labmolke
Stärke
Gehalt an Magermilchpulver
Fremdstoffe:
Grasgrünmehl oder Luzernegrünmehl
Ölkuchen und/oder Mehl von getrocknetem und entfettetem Rapsund/oder Rübsensamen
andere zur Fütterung bestimmte pflanzliche Erzeugnisse
Denaturiertes Magermilchpulver:
(Kontrolle der Denaturierung gemäß Formel A)
Fettgehalt
Wassergehalt
Labmolke
Stärke
Fremdstoffe:
Grasmehl oder Luzernemehl
Grasgrünmehl oder Luzernegrünmehl
Ölkuchen und/oder Mehl von getrocknetem und entfettetem Rapsund/oder Rübsensamen
andere zur Fütterung bestimmte pflanzliche Erzeugnisse
Bestimmung der Korngröße (bei Grasmehl oder Luzernemehl)
Denaturiertes Magermilchpulver:
(Kontrolle der Denaturierung gemäß Formel B)
Fettgehalt
Wassergehalt
Labmolke
Stärke
Fremdstoffe:
Grasmehl oder Luzernemehl
Grasgrünmehl oder Luzernegrünmehl
Ölkuchen und/oder Mehl von getrocknetem und entfettetem Rapsund/oder Rübsensamen
andere zur Fütterung bestimmte pflanzliche Erzeugnisse
Bestimmung der Korngröße (bei Fischmehl)
Geruch (bei Fischmehl)
Mischfutter gemäß Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 1725/79 Gehalt an MagermilchpulverMischfutter gemäß Anhang römisch zwei der Verordnung (EWG) Nr. 1725/79 Gehalt an Magermilchpulver
Gehalt an Stärke oder Quellstärke
Gehalt an Fettstoffen
Fremdstoffe:
Grasgrünmehl oder Luzernegrünmehl
Ölkuchen und/oder Mehl von getrocknetem und entfettetem Rapsund/oder Rübsensamen
andere zur Fütterung bestimmte pflanzliche Erzeugnisse
Kupfergehalt (soweit die Gemeinschaftsvorschriften dies vorschreiben)
Korngröße (bei Grasgrünmehl oder Luzernegrünmehl, soweit beigemischt)
Magermilch gemäß Verordnung (EWG) Nr. 1105/68
Fettgehalt
Trockenmasse
Fettfreie Trockenmasse
Gefrierpunkt (im Falle einer zu niedrigen Trockenmasse)
II. Untersuchungsmethodenrömisch zwei. Untersuchungsmethoden
Hinsichtlich der Fremdstoffe hat eine mikroskopisch visuelle Kontrolle zu erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
22.09.2026
Dokumentnummer
NOR12090751
Alte Dokumentnummer
N5199853651L