der entsprechende aufgeteilte Wert folgender Gegenstände und Leistungen, die unmittelbar oder mittelbar von Käufern unentgeltlich oder zu ermäßigten Preisen für die Verwendung im Zusammenhang mit der Herstellung und den Verkauf zur Ausfuhr der zu bewertenden Waren geliefert bzw. erbracht wurden, soweit dieser Wert nicht im tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis enthalten ist:
(i) der in den Waren enthaltenen Materialien, Bestandteile,
Teile und dergleichen;
(ii) der bei der Herstellung der eingeführten Waren
verwendeten Werkzeuge, Matrizen, Gußformen und dergleichen;
(iii) der bei der Herstellung eingeführter Waren verbrauchten
Materialien;
(iv) der für die Herstellung der eingeführten Waren
notwendigen Techniken, Entwicklungen, Entwürfe, Pläne und Skizzen, die in einem anderen als dem Einfuhrland erarbeitet wurden;