die Versandkontrollstelle stützt ihren Preisvergleich für die Prüfung des Ausfuhrpreises auf den (die) Preis(e) für gleiche oder gleichartige Waren, die für die Ausfuhr aus demselben Ausfuhrland annähernd zur selben Zeit unter konkurrierenden und vergleichbaren Verkaufsbedingungen in Übereinstimmung mit den üblichen Handelspraktiken und netto anwendbaren Standardpreisnachlässen angeboten werden. Solche Vergleiche stützen sich auf folgendes:
(i) nur Preise, die eine gültige Vergleichsgrundlage
bilden, werden verwendet, wobei die entsprechenden wirtschaftlichen Faktoren in Betracht gezogen werden, die das Einfuhrland oder ein Land oder Länder betreffen;
(ii) die Versandkontrollstelle stützt sich nicht auf den Preis für Waren, die für die Ausfuhr in verschiedene Einfuhrländer angeboten werden, um der Sendung willkürlich den niedrigsten Preis aufzuerlegen;
(iii) die Versandkontrollstelle zieht die besonderen in
lit. c erfaßten Elemente in Betracht;Litera c, erfaßten Elemente in Betracht;
(iv) in jedem Abschnitt des eben beschriebenen Verfahrens
gibt die Versandkontrollstelle dem Exporteur die Möglichkeit, den Preis zu erläutern;