diese in der lit. a bezeichnete unabhängige Stelle erstellt eine Liste von Sachverständigen wie folgt:diese in der Litera a, bezeichnete unabhängige Stelle erstellt eine Liste von Sachverständigen wie folgt:
(i) eine Gruppe von durch eine Organisation, die die Versandkontrollstellen vertritt, nominierten Mitgliedern;
(ii) eine Gruppe von durch eine Organisation, die die Exporteure
vertritt, nominierten Mitgliedern;
(iii) eine Gruppe von unabhängigen Sachverständigen des Handels,
die von der in der lit. a bezeichneten unabhängigen Stelle nominiert werden.die von der in der Litera a, bezeichneten unabhängigen Stelle nominiert werden.
Die geographische Aufteilung der Sachverständigen in dieser Liste wird so sein, daß alle unter diesen Verfahren aufgeworfenen Streitfälle rasch behandelt werden können. Diese Liste wird binnen zwei Monaten nach Inkrafttreten des WTO-Abkommens erstellt und jährlich auf den neuesten Stand gebracht. Diese Liste ist öffentlich zugänglich. Sie wird dem Sekretariat notifiziert und an die Mitglieder verteilt;