Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bildhauer-Meisterprüfungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 74/1995Bundesgesetzblatt Nr. 74 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
50/01 Gewerbeordnung
Beachte
Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994 Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994
mit Ablauf des 31. Jänner 2004 außer Kraft getreten.
Text
Fachrechnen und Fachkalkulation
§ 6. Die Prüfung im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation hat je eine Aufgabe aus folgenden Bereichen zu umfassen: Paragraph 6, Die Prüfung im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation hat je eine Aufgabe aus folgenden Bereichen zu umfassen:
Flächen- und Inhaltsberechnungen,
Erstellung eines Kostenvoranschlages für ein Original (einschließlich Schätzung der Arbeitszeit und Ermittlung des Materialbedarfes unter Berücksichtigung der Verpackungs-, Transport- und Montagekosten).
Schlagworte
Flächenberechnung, Verpackungskosten, Transportkosten
Dokumentnummer
NOR12085799
Alte Dokumentnummer
N5199545788J