Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bildhauer-Meisterprüfungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 74/1995Bundesgesetzblatt Nr. 74 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
50/01 Gewerbeordnung
Beachte
Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994 Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994
mit Ablauf des 31. Jänner 2004 außer Kraft getreten.
Text
Fachkunde
§ 8. Im Gegenstand Fachkunde sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen: Paragraph 8, Im Gegenstand Fachkunde sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen:
Werkstoffkunde:
Arten und Eigenschaften der Werkstoffe (Holz, Stein, Elfenbein, Alabaster, Metalle und Kunststoffe),
Arten der Hilfsstoffe (wie Leim, Kleber, Poliermittel, Oberflächenbehandlungsmaterialien, Kitte, Fassung und Vergoldung, Imprägnierungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel und Modelliermassen und Verbindungsmaterialien für Stein),
Arbeitskunde:
Auswahl der Werk- und Hilfsstoffe,
Lagerung und Trocknung von Holz,
Proportionslehre und Anatomie,
Vergrößern und Verkleinern,
Oberflächenbehandlung, Fassen und Vergolden,
Modellieren, Abformen und Gießen,
Steinreinigung und Steinfestigung,
Bearbeitung und Verwendung der Werk- und Hilfsstoffe einschließlich Unfallverhütung,
Holz- und Steinverbindungen und
Werkstattkunde:
Einrichtung einer Bildhauerei und
einschlägige Sicherheitsbestimmungen
und
Stilkunde, Heraldik und Schriften.
Schlagworte
Imprägnierungsmittel, Werkstoff, Holzverbindung
Dokumentnummer
NOR12085801
Alte Dokumentnummer
N5199545790J