Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 47/1995Bundesgesetzblatt Nr. 47 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Text
Anhänge
ANHANG I
FORSCHUNGSGEBIET
BETREFFEND DIE KERNENERGIE GEMÄSS ARTIKEL 4 DES VERTRAGS
I. Rohstofferömisch eins. Rohstoffe
Verfahren für die Schürfung und den Abbau von Lagern, die Grundstoffe enthalten (Uran, Thorium und andere Erzeugnisse, die für die Kernenergie von besonderer Bedeutung sind).
Verfahren für die Konzentrierung dieser Stoffe und für die Umwandlung in technisch reine Verbindungen.
Verfahren für die Umwandlung dieser technisch reinen Verbindungen in Verbindungen und Metalle nuklearer Qualität.
Verfahren für die Umwandlung und die Verarbeitung dieser Verbindungen und Metalle – sowie von reinem oder an diese Verbindungen oder Metalle gebundenem Plutonium, Uran 235 oder 233 – in Brennstoffelemente durch die chemische, keramische oder Hüttenindustrie.
Verfahren für den Schutz dieser Brennstoffelemente gegen äußere Korrosions- oder Erosionsfaktoren.
Verfahren für die Erzeugung, Reinigung, Verarbeitung und Aufbewahrung betreffend die übrigen besonderen Stoffe auf dem Gebiet der Kernenergie, insbesondere:
Moderatoren, wie schweres Wasser, Graphit nuklearer Qualität, Beryllium und Berylliumoxyd,
Konstruktionsmaterial, wie (hafniumfreies) Zirkonium, Niobium, Lanthan, Titan, Beryllium und ihre Oxyde, Kohlenstoffverbindungen und andere Verbindungen, die auf dem Gebiet der Kernenergie verwendet werden können,
Kühlmittel, wie Helium, organische Thermofluide, Natrium, Natriumkaliumlegierungen, Wismut, Bleiwismutlegierungen.
Verfahren für die Isotopentrennung:
von Stoffen in wägbaren Mengen, die für die Kernenergieerzeugung gebraucht werden können, wie Lithium 6 und 7, Stickstoff 15, Bor 10,
von Isotopen, die in kleinen Mengen für Forschungsarbeiten verwendet werden.
II. Angewandte Physik auf dem Gebiet der Kernenergierömisch zwei. Angewandte Physik auf dem Gebiet der Kernenergie
Angewandte theoretische Physik:
Kernreaktionen mit geringer Energie, insbesondere durch Neutronen hervorgerufene Reaktionen,
Wechselwirkung von ionisierenden Strahlungen und Photonen mit der Materie,
Untersuchung über die Fusion, insbesondere über das Verhalten eines ionisierten Plasmas unter Einwirkung elektromagnetischer Kräfte und die Thermodynamik außergewöhnlich hoher Temperaturen.
Angewandte experimentelle Physik:
dieselben Sachgebiete wie unter Ziffer 1,
Untersuchung der Eigenschaften der Transurane, die für die Kernenergie von Bedeutung sind.
Berechnung der Reaktoren:
makroskopische Neutronentheorie,
experimentelle Neutronenmessungen: exponentielle und kritische Messungen,
thermodynamische Berechnungen und Berechnungen über die Beständigkeit der Stoffe,
entsprechende experimentelle Messungen,
Kinetik der Reaktoren, Problem der Kontrolle ihres Betriebes und entsprechende Versuche,
Berechnungen über den Strahlenschutz und entsprechende Versuche.
III. Physikalische Chemie der Reaktorenrömisch drei. Physikalische Chemie der Reaktoren
Untersuchung der physikalischen und chemischen Strukturänderungen und der Wandlung der technischen Eigenschaften verschiedener Stoffe in den Reaktoren:
bei Berührung, aufgrund der Art der Stoffe,
durch mechanische Wirkung.
Untersuchung der Zersetzung und anderer Wirkungen, die durch Bestrahlung hervorgerufen werden:
bei den Brennstoffelementen,
beim Konstruktionsmaterial und bei den Kühlmitteln,
Analytische Chemie und physikalische Chemie der Reaktorbestandteile.
Physikalische Chemie der homogenen Reaktoren: Radiochemie, Korrosion.
IV. Behandlung der radioaktiven Stofferömisch vier. Behandlung der radioaktiven Stoffe
Verfahren für die Gewinnung von Plutonium und Uran 233 aus bestrahlten Brennstoffen, gegebenenfalls Rückgewinnung von Uran oder Thorium.
Chemie und Metallurgie des Plutoniums.
Verfahren für Gewinnung und Chemie der anderen Transurane.
Verfahren für Gewinnung und Chemie verwertbarer Radioisotope:
mittels Bestrahlung gewonnener Radioisotope.
Konzentrierung und Aufbewahrung der unbrauchbaren radioaktiven Abfälle.
V. Verwendung der Radioelementerömisch fünf. Verwendung der Radioelemente
Als Bestrahlungselemente oder als Spürelemente:
in Industrie und Wissenschaft,
in Therapie und Biologie,
VI. Untersuchung der schädlichen Auswirkungen der Strahlungen auf Lebewesenrömisch sechs. Untersuchung der schädlichen Auswirkungen der Strahlungen auf Lebewesen
Untersuchung über Auffindung und Messung schädlicher Strahlungen.
Untersuchung geeigneter Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen sowie der entsprechenden Sicherheitsnormen.
Untersuchung über Therapie gegen Strahlenwirkungen.
VII. Ausrüstungenrömisch sieben. Ausrüstungen
Untersuchungen über die Herstellung und Verbesserung von besonderen Ausrüstungen für Reaktoren und für sämtliche Forschungs- und industriellen Anlagen, die für die vorstehend erwähnten Forschungen erforderlich sind, z. B.:
folgende mechanische Ausrüstungen:
Pumpen für besondere Flüssigkeiten,
Apparate für kernphysikalische Forschung (wie z. B. Selektoren für Neutronengeschwindigkeiten),
Geräte für Fernbedienung;
folgende elektrische Ausrüstungen:
Geräte für Auffinden und Messung von Strahlungen, insbesondere zur Verwendung bei
der wissenschaftlichen und technischen Forschung,
der Kontrolle von Reaktoren,
Geräte für die Steuerung der Reaktoren,
Teilchenbeschleuniger mit geringer Energie bis 10 MeV.
VIII. Wirtschaftliche Gesichtspunkte der Energieerzeugungrömisch acht. Wirtschaftliche Gesichtspunkte der Energieerzeugung
Vergleichende theoretische und experimentelle Untersuchung der verschiedenen Reaktortypen.
Technisch-wirtschaftliche Untersuchung der Brennstoffzyklen.
Schlagworte
Korrosionsfaktor, Vorbeugungsmaßnahme, Forschungsanlage
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Dokumentnummer
NOR12086223
Alte Dokumentnummer
N5199546255J