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Anl. 1 EAG-Vertrag

Fassungen
ab 01.01.1995 — BGBl. Nr. 47/1995 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.01.1995 BGBl. Nr. 47/1995 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 47 aus 1995,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1995BGBl. Nr. 47/1995

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

EAG-Vertrag

Index

59/04 EU - EWR

Text

Anhänge
ANHANG I

FORSCHUNGSGEBIET
BETREFFEND DIE KERNENERGIE GEMÄSS ARTIKEL 4 DES VERTRAGS

römisch eins. Rohstoffe

  1. Ziffer eins
    Verfahren für die Schürfung und den Abbau von Lagern, die Grundstoffe enthalten (Uran, Thorium und andere Erzeugnisse, die für die Kernenergie von besonderer Bedeutung sind).
  2. Ziffer 2
    Verfahren für die Konzentrierung dieser Stoffe und für die Umwandlung in technisch reine Verbindungen.
  3. Ziffer 3
    Verfahren für die Umwandlung dieser technisch reinen Verbindungen in Verbindungen und Metalle nuklearer Qualität.
  4. Ziffer 4
    Verfahren für die Umwandlung und die Verarbeitung dieser Verbindungen und Metalle – sowie von reinem oder an diese Verbindungen oder Metalle gebundenem Plutonium, Uran 235 oder 233 – in Brennstoffelemente durch die chemische, keramische oder Hüttenindustrie.
  5. Ziffer 5
    Verfahren für den Schutz dieser Brennstoffelemente gegen äußere Korrosions- oder Erosionsfaktoren.
  6. Ziffer 6
    Verfahren für die Erzeugung, Reinigung, Verarbeitung und Aufbewahrung betreffend die übrigen besonderen Stoffe auf dem Gebiet der Kernenergie, insbesondere:
    1. Litera a
      Moderatoren, wie schweres Wasser, Graphit nuklearer Qualität, Beryllium und Berylliumoxyd,
    2. Litera b
      Konstruktionsmaterial, wie (hafniumfreies) Zirkonium, Niobium, Lanthan, Titan, Beryllium und ihre Oxyde, Kohlenstoffverbindungen und andere Verbindungen, die auf dem Gebiet der Kernenergie verwendet werden können,
    3. Litera c
      Kühlmittel, wie Helium, organische Thermofluide, Natrium, Natriumkaliumlegierungen, Wismut, Bleiwismutlegierungen.
  7. Ziffer 7
    Verfahren für die Isotopentrennung:
    1. Litera a
      von Uran,
    2. Litera b
      von Stoffen in wägbaren Mengen, die für die Kernenergieerzeugung gebraucht werden können, wie Lithium 6 und 7, Stickstoff 15, Bor 10,
    3. Litera c
      von Isotopen, die in kleinen Mengen für Forschungsarbeiten verwendet werden.

römisch zwei. Angewandte Physik auf dem Gebiet der Kernenergie

  1. Ziffer eins
    Angewandte theoretische Physik:
    1. Litera a
      Kernreaktionen mit geringer Energie, insbesondere durch Neutronen hervorgerufene Reaktionen,
    2. Litera b
      Spaltung,
    3. Litera c
      Wechselwirkung von ionisierenden Strahlungen und Photonen mit der Materie,
    4. Litera d
      Festkörpertheorie,
    5. Litera e
      Untersuchung über die Fusion, insbesondere über das Verhalten eines ionisierten Plasmas unter Einwirkung elektromagnetischer Kräfte und die Thermodynamik außergewöhnlich hoher Temperaturen.
  2. Ziffer 2
    Angewandte experimentelle Physik:
    1. Litera a
      dieselben Sachgebiete wie unter Ziffer 1,
    2. Litera b
      Untersuchung der Eigenschaften der Transurane, die für die Kernenergie von Bedeutung sind.
  3. Ziffer 3
    Berechnung der Reaktoren:
    1. Litera a
      makroskopische Neutronentheorie,
    2. Litera b
      experimentelle Neutronenmessungen: exponentielle und kritische Messungen,
    3. Litera c
      thermodynamische Berechnungen und Berechnungen über die Beständigkeit der Stoffe,
    4. Litera d
      entsprechende experimentelle Messungen,
    5. Litera e
      Kinetik der Reaktoren, Problem der Kontrolle ihres Betriebes und entsprechende Versuche,
    6. Litera f
      Berechnungen über den Strahlenschutz und entsprechende Versuche.

römisch drei. Physikalische Chemie der Reaktoren

  1. Ziffer eins
    Untersuchung der physikalischen und chemischen Strukturänderungen und der Wandlung der technischen Eigenschaften verschiedener Stoffe in den Reaktoren:
    1. Litera a
      unter Hitzewirkung,
    2. Litera b
      bei Berührung, aufgrund der Art der Stoffe,
    3. Litera c
      durch mechanische Wirkung.
  2. Ziffer 2
    Untersuchung der Zersetzung und anderer Wirkungen, die durch Bestrahlung hervorgerufen werden:
    1. Litera a
      bei den Brennstoffelementen,
    2. Litera b
      beim Konstruktionsmaterial und bei den Kühlmitteln,
    3. Litera c
      bei den Moderatoren.
  3. Ziffer 3
    Analytische Chemie und physikalische Chemie der Reaktorbestandteile.
  4. Ziffer 4
    Physikalische Chemie der homogenen Reaktoren: Radiochemie, Korrosion.

römisch vier. Behandlung der radioaktiven Stoffe

  1. Ziffer eins
    Verfahren für die Gewinnung von Plutonium und Uran 233 aus bestrahlten Brennstoffen, gegebenenfalls Rückgewinnung von Uran oder Thorium.
  2. Ziffer 2
    Chemie und Metallurgie des Plutoniums.
  3. Ziffer 3
    Verfahren für Gewinnung und Chemie der anderen Transurane.
  4. Ziffer 4
    Verfahren für Gewinnung und Chemie verwertbarer Radioisotope:
    1. Litera a
      Spaltprodukte,
    2. Litera b
      mittels Bestrahlung gewonnener Radioisotope.
  5. Ziffer 5
    Konzentrierung und Aufbewahrung der unbrauchbaren radioaktiven Abfälle.

römisch fünf. Verwendung der Radioelemente

Als Bestrahlungselemente oder als Spürelemente:
  1. Litera a
    in Industrie und Wissenschaft,
  2. Litera b
    in Therapie und Biologie,
  3. Litera c
    in der Landwirtschaft.

römisch sechs. Untersuchung der schädlichen Auswirkungen der Strahlungen auf Lebewesen

  1. Ziffer eins
    Untersuchung über Auffindung und Messung schädlicher Strahlungen.
  2. Ziffer 2
    Untersuchung geeigneter Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen sowie der entsprechenden Sicherheitsnormen.
  3. Ziffer 3
    Untersuchung über Therapie gegen Strahlenwirkungen.

römisch sieben. Ausrüstungen

Untersuchungen über die Herstellung und Verbesserung von besonderen Ausrüstungen für Reaktoren und für sämtliche Forschungs- und industriellen Anlagen, die für die vorstehend erwähnten Forschungen erforderlich sind, z. B.:

  1. Ziffer eins
    folgende mechanische Ausrüstungen:
    1. Litera a
      Pumpen für besondere Flüssigkeiten,
    2. Litera b
      Wärmeaustauscher,
    3. Litera c
      Apparate für kernphysikalische Forschung (wie z. B. Selektoren für Neutronengeschwindigkeiten),
    4. Litera d
      Geräte für Fernbedienung;
  2. Ziffer 2
    folgende elektrische Ausrüstungen:
    1. Litera a
      Geräte für Auffinden und Messung von Strahlungen, insbesondere zur Verwendung bei
      • Strichaufzählung
        der Schürfung von Erzen,
      • Strichaufzählung
        der wissenschaftlichen und technischen Forschung,
      • Strichaufzählung
        der Kontrolle von Reaktoren,
      • Strichaufzählung
        dem Gesundheitsschutz,
    2. Litera b
      Geräte für die Steuerung der Reaktoren,
    3. Litera c
      Teilchenbeschleuniger mit geringer Energie bis 10 MeV.

römisch acht. Wirtschaftliche Gesichtspunkte der Energieerzeugung

  1. Ziffer eins
    Vergleichende theoretische und experimentelle Untersuchung der verschiedenen Reaktortypen.
  2. Ziffer 2
    Technisch-wirtschaftliche Untersuchung der Brennstoffzyklen.

Schlagworte

Korrosionsfaktor, Vorbeugungsmaßnahme, Forschungsanlage

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2015

Gesetzesnummer

10007695

Dokumentnummer

NOR12086223

Alte Dokumentnummer

N5199546255J