Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 47/1995Bundesgesetzblatt Nr. 47 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Text
ANHANG IIANHANG römisch zwei
INDUSTRIEZWEIGE, AUF DIE IN ARTIKEL 41 DES VERTRAGS BEZUG GENOMMEN IST
Gewinnung von Uran- und Thoriumerzen
Konzentrierung dieser Erze
Chemische Aufbereitung und Raffinierung der Uran- und Thoriumkonzentrate
Aufbereitung der Kernbrennstoffe in jeglicher Form
Herstellung von Kernbrennstoffelementen
Herstellung von Uranhexafluorid
Erzeugung angereicherten Urans
Aufbereitung bestrahlter Brennstoffe zur Trennung aller oder eines Teils der darin enthaltenen Elemente
Herstellung von Reaktormoderatoren
Erzeugung von hafniumfreiem Zirkonium oder von Verbindungen hafniumfreien Zirkoniums
Kernreaktoren aller Typen und für jeglichen Zweck
Anlagen für die industrielle Aufbereitung radioaktiver Abfälle, die in Verbindung mit einer oder mehreren der in dieser Liste genannten Anlagen errichtet werden
Halbindustrielle Einrichtungen für die Vorbereitung des Baus von Anlagen, die unter die Ziffern 3 bis 10 fallen
Schlagworte
Uranerz, Urankonzentrat
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Dokumentnummer
NOR12086224
Alte Dokumentnummer
N5199546256J