Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Private Lagerhaltung von Butter und Rahm
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 81/1995 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 270/1998Bundesgesetzblatt Nr. 81 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 270 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Anträge auf Vertragsabschluß oder Erhöhung der Vertragsmenge
§ 4. Der Abschluß oder die Erhöhung der Vertragsmenge um mindestens 1 000 kg ist bei der AMA mittels eines von der AMA aufgelegten Formblattes zu beantragen. Die AMA hat die Annahme des Antrages auf Vertragsabschluß oder auf Erhöhung der Vertragsmenge zu bestätigen. Paragraph 4, Der Abschluß oder die Erhöhung der Vertragsmenge um mindestens 1 000 kg ist bei der AMA mittels eines von der AMA aufgelegten Formblattes zu beantragen. Die AMA hat die Annahme des Antrages auf Vertragsabschluß oder auf Erhöhung der Vertragsmenge zu bestätigen.
Dokumentnummer
NOR12086248
Alte Dokumentnummer
N5199546309J