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Abkommen zwischen Österreich und der Russischen Föderation über den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit

Fassungen (Gesetz)
ab 01.10.1995 — BGBl. Nr. 567/1995 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.10.1995 BGBl. Nr. 567/1995 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und der Russischen Föderation über den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 567 aus 1995,

Typ

Vertrag – Russische Föderation

Inkrafttretensdatum

01.10.1995

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Russischen Föderation über den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit

StF: BGBl. Nr. 567/1995 (NR: GP XIX RV 39 AB 106 S. 20. BR: AB 4984 S. 596.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Juli 1995 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 25, Absatz eins, mit 1. Oktober 1995 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Russische Föderation, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind

  • Strichaufzählung
    vom Wunsche geleitet, die langjährigen und traditionellen Außenwirtschaftsbeziehungen fortzusetzen, zu vertiefen und auszuweiten,
  • Strichaufzählung
    im Bestreben, die Wirtschaftsbeziehungen, den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
  • Strichaufzählung
    in der Überzeugung, daß das vorliegende Abkommen günstige Voraussetzungen zur Weiterentwicklung der bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen schafft,
  • Strichaufzählung
    ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,
  • Strichaufzählung
    unter Berücksichtigung der Grundsätze und Regeln des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT),
  • Strichaufzählung
    im Rahmen der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften, wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2015

Gesetzesnummer

10007738

Dokumentnummer

NOR11007871

alte Dokumentnummer

N5199550222J