Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und der Russischen Föderation über den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 567/1995Bundesgesetzblatt Nr. 567 aus 1995,
Typ
Vertrag – Russische Föderation
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Artikel 2
Die Vertragsparteien werden sich im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten nicht nur um die Fortsetzung der traditionellen gegenseitigen Warenlieferungen, darunter auch russischer Energieträger nach Österreich, sondern auch um die Erweiterung der Warenvielfalt bemühen.
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2015
Dokumentnummer
NOR12086760
Alte Dokumentnummer
N5199550224J