Index
57/01 Versicherungsaufsicht
Beachte
Bezugszeitraum: Punkt 12
ab 1. 1. 2001
§ 9 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 48/2001 Paragraph 9, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 48 aus 2001,
Text
Anlage B
----------
Schuldverschreibungen gemäß § 78 Abs. 1 Z 2
und 3 und Abs. 4 VAG:
1. Bezeichnung des Vermögenswertes A
2. WKN; ersatzweise ISIN oder interne Kenn-Nummer A
3. Bezeichnung des Emittenten A
4. OeNB-Identnummer des Emittenten; bei ausländischen
Emittenten ersatzweise interne Identnummer A
5. Sitz des Emittenten (Länderschlüssel - ISO-Code) A
6. Bezeichnung des Erstverwahrers samt
Länderschlüssel - ISO-Code A
7. fundierter/nicht fundierter Vermögenswert; Pfand- und
Kommunalbriefe sind jedenfalls als fundierte
Vermögenswerte zu kennzeichnen A
8. notierter oder gehandelter/nicht notierter oder nicht
gehandelter Vermögenswert A
9. Währung (Währungsschlüssel - ISO-Code) A
10. Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG A
11. Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 2 und 3 VAG A
8. (Anm.: richtig: 12.) Gegenstand von Geschäften im
Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten und
strukturierte Anleihen im Sinne des Schreibens des
Bundesministeriums für Finanzen vom 24. Juni 1999,
GZ 9000 062/5-V/10/99, (ja/nein) A
13. Nominale am Beginn des Geschäftsjahres in der
jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - ISO-Code) A
14. Nominale des Zu- und/oder Abganges in der jeweiligen
Währung (Währungsschlüssel - ISO-Code) A *1)
15. Nominale am Ende des Geschäftsjahres in der
jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - ISO-Code) A
16. Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges -
17. Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres
vorhandenen Nominale in Schilling A
18. Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Schilling A
19. Buchwert des Zu- und/oder Abganges in Schilling A *1)
20. Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Schilling A
21. Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung
des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der
Anschaffung -
22. Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs
oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung
des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des
Geschäftsjahres -
23. Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des
Geschäftsjahres in Schilling A
24. jeweils für die Bilanzierung am Ende des
Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs
oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses -
25. Zu- und/oder Abschreibungen in Schilling A *1)
26. anteilige Zinsen gemäß § 78 Abs. 1 Z 18 VAG in
Schilling A
27. Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten
Genehmigung A
28. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 55/2000)
---------------------------------------------------------------------
*1) In der Aufstellung sind jeweils nur die Jahressummen auszuweisen.