Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
ab 01.01.1996 — BGBl. Nr. 852/1995 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1 heute01.01.1996 BGBl. Nr. 852/1995 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Ausbilderprüfungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 852 aus 1995,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1996BGBl. Nr. 852/1995

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Aufgabenbereiche der Ausbilderprüfung

Paragraph eins,

Die Ausbilderprüfung erstreckt sich auf die nachstehenden Aufgabenbereiche und die dazu angegebenen Aufgabenstellungen:

  1. Ziffer eins
    Festlegen von Ausbildungszielen auf Grund des Berufsbildes:
    1. Litera a
      Analyse des Berufsbildes im Hinblick auf die Ausbildungsplanung,
    2. Litera b
      Erstellung einzelner sich daraus ergebender Ausbildungsziele;
  2. Ziffer 2
    Ausbildungsplanung im Betrieb:
    1. Litera a
      Wahl und Konzeption geeigneter Ausbildungsmaßnahmen,
    2. Litera b
      zeitliche und organisatorische Aufteilung der Ausbildungsaktivitäten im betrieblichen Ablauf zur Erreichung der Ausbildungsziele;
  3. Ziffer 3
    Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung:
    1. Litera a
      Grundlagen betrieblicher Ausbildungsmethodik unter besonderer Berücksichtigung aktivierender Methoden,
    2. Litera b
      Einsatz weiterer Mitarbeiter im Rahmen der Ausbildung,
    3. Litera c
      Einsatz von Ausbildungsbehelfen,
    4. Litera d
      Erfolgskontrolle;
  4. Ziffer 4
    Verhaltensweisen des Ausbilders gegenüber dem Lehrling:
    1. Litera a
      Aufgaben und Verantwortung des Ausbilders,
    2. Litera b
      Persönlichkeitsentwicklung des Lehrlings und Ausbildungserfolg,
    3. Litera c
      Führung und Motivation,
    4. Litera d
      Kommunikation und Gesprächsführung;
  5. Ziffer 5
    Fragen betreffend das Berufsausbildungsgesetz, das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz, den Arbeitnehmerschutz, das Arbeitsverfassungsgesetz in Zusammenhang mit der Berufsausbildung sowie die Stellung des dualen Berufsausbildungssystems im österreichischen Bildungssystem; aus Beispielsfällen der Ausbildungspraxis sich ergebende einschlägige Fragen.

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2015

Gesetzesnummer

10007760

Dokumentnummer

NOR12087018

Alte Dokumentnummer

N5199552252J