Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Ausbilderprüfungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 852/1995Bundesgesetzblatt Nr. 852 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Aufgabenbereiche der Ausbilderprüfung
§ 1.Paragraph eins,
Die Ausbilderprüfung erstreckt sich auf die nachstehenden Aufgabenbereiche und die dazu angegebenen Aufgabenstellungen:
Festlegen von Ausbildungszielen auf Grund des Berufsbildes:
Analyse des Berufsbildes im Hinblick auf die Ausbildungsplanung,
Erstellung einzelner sich daraus ergebender Ausbildungsziele;
Ausbildungsplanung im Betrieb:
Wahl und Konzeption geeigneter Ausbildungsmaßnahmen,
zeitliche und organisatorische Aufteilung der Ausbildungsaktivitäten im betrieblichen Ablauf zur Erreichung der Ausbildungsziele;
Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung:
Grundlagen betrieblicher Ausbildungsmethodik unter besonderer Berücksichtigung aktivierender Methoden,
Einsatz weiterer Mitarbeiter im Rahmen der Ausbildung,
Einsatz von Ausbildungsbehelfen,
Verhaltensweisen des Ausbilders gegenüber dem Lehrling:
Aufgaben und Verantwortung des Ausbilders,
Persönlichkeitsentwicklung des Lehrlings und Ausbildungserfolg,
Kommunikation und Gesprächsführung;
Fragen betreffend das Berufsausbildungsgesetz, das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz, den Arbeitnehmerschutz, das Arbeitsverfassungsgesetz in Zusammenhang mit der Berufsausbildung sowie die Stellung des dualen Berufsausbildungssystems im österreichischen Bildungssystem; aus Beispielsfällen der Ausbildungspraxis sich ergebende einschlägige Fragen.
Zuletzt aktualisiert am
01.04.2015
Dokumentnummer
NOR12087018
Alte Dokumentnummer
N5199552252J