Norm Gegenseitiger Warenverkehr - Kündigung des Notenwechsels× ▾ ‹›Gliederung Gegenseitiger Warenverkehr - Kündigung des Notenwechsels Kundmachung BGBl. Nr. 307/1996 · 05.07.1996▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 307/1996 05.07.1996 307. Kundmachung: Kündigung des Notenwechsels zwischen der österreichischen Gesandtschaft in Teheran und dem Iranischen Außenministerium über den gegenseitigen Warenverkehr Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1