Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Öffentliche Lagerhaltung von Magermilchpulver (MMP-Verordnung 1996)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 456/1996 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 406/2001Bundesgesetzblatt Nr. 456 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 406 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Übernahme
§ 7. (1) Die Ware wird nur übernommen, wenn sie mit der im Angebot bezeichneten Ware identisch ist und in der vorgeschriebenen Verpackung geliefert wird.Paragraph 7, (1) Die Ware wird nur übernommen, wenn sie mit der im Angebot bezeichneten Ware identisch ist und in der vorgeschriebenen Verpackung geliefert wird.
(2)Absatz 2,Ware in beschädigter Verpackung ist zurückzuweisen.
Dokumentnummer
NOR12087972
Alte Dokumentnummer
N5199657747J