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Bilaterale Außenwirtschaftsbeziehungen

Fassungen (Gesetz)
ab 01.02.1997 — BGBl. Nr. 693/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.02.1997 BGBl. Nr. 693/1996 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Bilaterale Außenwirtschaftsbeziehungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 693 aus 1996,

Typ

Vertrag – Armenien

Inkrafttretensdatum

01.02.1997

Außerkrafttretensdatum

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Armenien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

StF: BGBl. Nr. 693/1996 (NR: GP XIX RV 31 AB 98 S. 20. BR: AB 4976 S. 596.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. November 1996 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, Absatz 2, mit 1. Februar 1997 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Armenien, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind

  • Strichaufzählung
    vom Wunsche geleitet, die bestehenden bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken,
  • Strichaufzählung
    im Bestreben, den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle, technische, technisch-wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
  • Strichaufzählung
    in der Überzeugung, daß das vorliegende Abkommen eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen schafft,
  • Strichaufzählung
    ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,
  • Strichaufzählung
    im Rahmen der in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften,

wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2015

Gesetzesnummer

10007856

Dokumentnummer

NOR11007997

alte Dokumentnummer

N5199659496J